{"title":"2019年10月10日的“刑事诉讼现代化的新法”:从早开始嫁祸法制的石头吗?","authors":"G. Duttge","doi":"10.5771/0934-9200-2020-3-341","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Der moderne Gesetzgeber gibt eine zukunftsgerichtete Reform des Strafverfahrens vor, die er aber in Wahrheit verweigert. Anstelle dessen wärmt er alte Vorschläge auf, denen eines gemein ist: der Abbau von Verfahrensrechten und schützenden Formen. In einer komplexer gewordenen Welt bedarf es jedoch keines „vereinfachten“, sondern eines intelligenten, differenzierenden Rechts; die vielbeschworene „Praxisgerechtigkeit“ steht daher unter dem Vorbehalt der Sachgerechtigkeit. Denn eine Praxis ohne Bezugnahme auf den Sinn des Ganzen ist - in den Worten des großen Königsbergers - „bloßes Herumtappen in Versuchen und Erfahrungen“, und derjenige, der auf eine übergreifende Leitidee („Theorie“) verzichten zu können glaubt? - ein „Ignorant“ (Kant, Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis, 1793).","PeriodicalId":198233,"journal":{"name":"Neue Kriminalpolitik","volume":"50 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Das neue „Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens“ vom 10.12.2019: Steter Tropfen höhlt den Stein der Rechtsstaatlichkeit?\",\"authors\":\"G. Duttge\",\"doi\":\"10.5771/0934-9200-2020-3-341\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Der moderne Gesetzgeber gibt eine zukunftsgerichtete Reform des Strafverfahrens vor, die er aber in Wahrheit verweigert. Anstelle dessen wärmt er alte Vorschläge auf, denen eines gemein ist: der Abbau von Verfahrensrechten und schützenden Formen. In einer komplexer gewordenen Welt bedarf es jedoch keines „vereinfachten“, sondern eines intelligenten, differenzierenden Rechts; die vielbeschworene „Praxisgerechtigkeit“ steht daher unter dem Vorbehalt der Sachgerechtigkeit. Denn eine Praxis ohne Bezugnahme auf den Sinn des Ganzen ist - in den Worten des großen Königsbergers - „bloßes Herumtappen in Versuchen und Erfahrungen“, und derjenige, der auf eine übergreifende Leitidee („Theorie“) verzichten zu können glaubt? - ein „Ignorant“ (Kant, Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis, 1793).\",\"PeriodicalId\":198233,\"journal\":{\"name\":\"Neue Kriminalpolitik\",\"volume\":\"50 1\",\"pages\":\"0\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"1900-01-01\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Neue Kriminalpolitik\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.5771/0934-9200-2020-3-341\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Neue Kriminalpolitik","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/0934-9200-2020-3-341","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Das neue „Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens“ vom 10.12.2019: Steter Tropfen höhlt den Stein der Rechtsstaatlichkeit?
Der moderne Gesetzgeber gibt eine zukunftsgerichtete Reform des Strafverfahrens vor, die er aber in Wahrheit verweigert. Anstelle dessen wärmt er alte Vorschläge auf, denen eines gemein ist: der Abbau von Verfahrensrechten und schützenden Formen. In einer komplexer gewordenen Welt bedarf es jedoch keines „vereinfachten“, sondern eines intelligenten, differenzierenden Rechts; die vielbeschworene „Praxisgerechtigkeit“ steht daher unter dem Vorbehalt der Sachgerechtigkeit. Denn eine Praxis ohne Bezugnahme auf den Sinn des Ganzen ist - in den Worten des großen Königsbergers - „bloßes Herumtappen in Versuchen und Erfahrungen“, und derjenige, der auf eine übergreifende Leitidee („Theorie“) verzichten zu können glaubt? - ein „Ignorant“ (Kant, Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis, 1793).