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COVID-19-Pandemie: Versammlungsfreiheit vor Gericht – Ein Verlaufsprotokoll in drei Phasen
Die durch Art. 8 GG garantierte Versammlungsfreiheit stand in Deutschland seit März 2020 unter erheblichem Druck. Die Exekutive schuf rechtliche Instrumente, um Versammlungen grundsätzlich zu verbieten. Die Grundprinzipien eines seit Jahrzehnten gefestigten grundrechtsfreundlichen Verständnis der Versammlungsfreiheit wurden über Monate hinweg durch Totalverbote oder einen Erlaubnisvorbehalt für Versammlungen „suspendiert“ - ohne dass hierfür eine verfassungsmäßige und parlamentarisch abgesicherte Rechtsgrundlage zur Verfügung stand. Die Verwaltungsgerichte und das Bundesverfassungsgericht brauchten Wochen oder Monate, um sich ihrer Rolle im Grundrechtsschutz zu vergegenwärtigen und stellten die Schutzpflicht für die Gesundheit fast ausnahmslos über den grundrechtlichen Anspruch auf Versammlungsfreiheit. Der diametrale Widerspruch von grundrechtlichem Anspruch auf Erlaubnisfreiheit und exekutiver Rechtsetzung und Praxis wurde dabei bis heute nicht grundsätzlich thematisiert und einer verfassungsrechtlich akzeptablen Lösung zugeführt. Nachfolgend sollen vor allem die Entwicklungslinien der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung für Versammlungen unter freiem Himmel nachgezeichnet werden. Dabei werden nicht einzelne Entscheidungen im Detail betrachtet, sondern Grundlinien aus einer Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen herausdestilliert.