重拾比特币想法时的"现实主义"之谜

Dimitrios Linardatos
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Wäre das Interesse an Blockchain-basierten Zahlungsmitteln nicht mehr als eine „Bitcoinmanie“, dann könnte die zurückhaltende zivilrechtliche Erfassung des Umbuchungsaktes verschmerzt werden. Dem Rausch folgt aber bekanntlich die Ernüchterung und das aufklarende Bild, das sich hierbei auftut, offenbart – für manche überraschend – einen Bedarf nach einer dogmatisch gefestigten Qualifizierung. Um nur ein Praxisbeispiel zu nennen: Von wachsender wirtschaftlicher Relevanz sind Komplementärwährungen für Initial Coin Offerings (ICO). Zur Durchführung werden von den Initiatoren des ICO sog. Token ausgegeben, die von Investoren gegen Zahlung des Tokenpreises erworben werden können. Die Token können häufig nur gegen Hingabe einer Komplementärwährung bezahlt werden. 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摘要

虽然都是固定货币所以暗号1在狂喜的第一阶段就被盯上了尽管如此,仍然显示出针对一张总统表的波动程度。对比特币的需求不得不与17世纪郁金香之吻来一番比较即西汉.今天,荷兰的投机泡沫已经有了先例。找可能是其中的原因之一,因此虽然比特币形成了广泛的经典法律体系,但是Ausarbeitungen关于登记册上记录比特币,所以其Umbuchungübertragungsaktes》由Nutzerkonto一个,另一个在Fremdeln充斥着"新资产.如果对封存的支付方式只有一个“比特币迷”,那么这个封存账户的保守民事记录就会遭到损失。但年轻人热不起来的另一个因素则是人们对年轻人的彻底失望和一目了然的印象,因而可以出乎一些人的意料,认为他们需要获得坚定有力的技能。举个例子,作为初始货币的互补货币在经济中日益重要。据此项活动的发起组织ICO投资者可以买入的托肯证券。这些托肯酒只能靠互补货币来偿付。好处也很不少
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Der Mythos vom „Realakt“ bei der Umbuchung von Bitcoins – Gedanken zur dinglichen Erfassung von Kryptowährungen
Obgleich sie als Zahlungsmittel konzipiert sind, waren Kryptowährungen1 in der ersten Phase der Euphorie nicht mehr als ein Spekulationsobjekt. In der Öffentlichkeit ist noch immer der volatile Kursverlauf für einen Coin präsent. Die Nachfrage nach Bitcoins muss sich deswegen den Vergleich mit der Tulpenmanie des 17. Jhd. in den Niederlanden – bis heute das Sinnbild für Spekulationsblasen – gefallen lassen. Darin ist vielleicht einer der Gründe zu suchen, weshalb sich zwar ein umfassendes juristisches Schrifttum zu Bitcoins gebildet hat, gleichwohl die Ausarbeitungen über die zivilrechtliche Erfassung des Übertragungsaktes von Bitcoins, also ihrer Umbuchung von einem Nutzerkonto auf ein anderes, von einem Fremdeln mit diesem neuen Vermögenswert geprägt sind. Wäre das Interesse an Blockchain-basierten Zahlungsmitteln nicht mehr als eine „Bitcoinmanie“, dann könnte die zurückhaltende zivilrechtliche Erfassung des Umbuchungsaktes verschmerzt werden. Dem Rausch folgt aber bekanntlich die Ernüchterung und das aufklarende Bild, das sich hierbei auftut, offenbart – für manche überraschend – einen Bedarf nach einer dogmatisch gefestigten Qualifizierung. Um nur ein Praxisbeispiel zu nennen: Von wachsender wirtschaftlicher Relevanz sind Komplementärwährungen für Initial Coin Offerings (ICO). Zur Durchführung werden von den Initiatoren des ICO sog. Token ausgegeben, die von Investoren gegen Zahlung des Tokenpreises erworben werden können. Die Token können häufig nur gegen Hingabe einer Komplementärwährung bezahlt werden. Dabei sind ICO-Finanzierungen mit Millionenbeträgen keine Seltenheit I.
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