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Landesverweisung (Art. 66a StGB) – eine Checkliste härtefallbegründender Aspekte für die Praxis
Das Bundesgericht bejahte beispielsweise – bei einem wegen Widerhandlung gegen das Waffen- gesetz verurteilten Ausländer – das Vorliegen eines Härtefalls. Es berücksichtigte jedoch die Persönlichkeitsentwicklung bei der anschliessenden Interessensabwägung. Dort überwiegte das öffentliche Interesse an einer Landesverweisung, obwohl sich der Ausländer seit der Ent-lassung aus der Untersuchungshaft wohl verhielt und einer Erwerbstätigkeit nachgegangen ist. 29 Auch makelloses Verhalten während rund zwei Jahren nach der Tat reichte für das Bundesgericht nicht aus, um von einer Landesverweisung abzusehen