法律Richtigkeitsschutz

Der Staat Pub Date : 2020-04-01 DOI:10.3790/staa.59.2.159
Johannes Buchheim
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Das wirft ein Schlaglicht auf diese das Äußerungsrecht beherrschende Unterscheidung. Sie findet ihren Grund in den verschiedenen sozial-normativen Programmen, die Rezipienten ablaufen lassen, je nachdem ob ihnen gegenüber eine Wertung oder eine Tatsache geäußert wird. Im ersten Fall sind Hörerinnen als autonome Personen angesprochen, die sich selbst eine Meinung bilden können, wohingegen Tatsacheninformationen nach festen sozialen Mustern automatisiert verarbeitet werden. Kurzum: Meinungen sind, wozu wir uns verhalten sollen, Tatsachen, was wir als gegeben hinnehmen müssen. Nimmt man diese Rekonstruktion zum Ausgangspunkt, liegt nahe, schlichten Tatsacheninformationen den Schutz durch die Meinungsfreiheit – nicht aber durch die Informations- und Pressefreiheit – konsequent und unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt zu versagen. 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摘要

可法律保护——同时也有助于形成不同观点和信息之间的差异——民主社会也面临着问题。问题是,对事实真相的兴趣是否也能成为政府干预的正当理由。但这种利益必须作为实际想法的基础。因此,司法保护制度必须以与事情有关的方式、使用资源有关的方式来管理,并且不能造成极权主义的情况。然而自由做人的言论与言论自由的原则之间也没有矛盾到底是什么问题,这些简单的假设并不适用于判断的位置。这使光芒耀眼它们在各种社会规范输入程序中找到原因,这些课程整合了温习,取决于对它们的评价或事实上的看法。在第一种情况下,辩方律师可用为自治人,可形成自己的观点,而事实信息按固定的社会模式自动处理。简而言之,有些观点就是我们应该做什么,有些就是应该接受什么是固有的。如果这样重建以事实信息为起点,那么任何简单的信息都可能对言论自由而不是信息和新闻自由提供的保护造成持续的阻碍,而不论其真相如何。本文的其余部分探讨了这一论文的教条和实践意义。
本文章由计算机程序翻译,如有差异,请以英文原文为准。
Rechtlicher Richtigkeitsschutz
Rechtlicher Richtigkeitsschutz – zugleich ein Beitrag zur Abgrenzung von Meinungen und Nachrichten Die gezielte Verbreitung unrichtiger Tatsachen stellt demokratische Gesellschaften vor Probleme. Das lässt fragen, ob das Interesse an Tatsachenrichtigkeit auch staatliche Eingriffe rechtfertigen kann. Ein solches Interesse ist insoweit anzuerkennen, als Tatsachenvorstellungen die Basis von menschlichen Dispositionen bilden. Regelungen zum Richtigkeitsschutz müssten daher handlungsbezogen sein, bereichsspezifisch ansetzen und ließen dann keine totalitären Szenarien befürchten. Reibungen mit den liberalen Grundannahmen der äußerungsrechtlichen Garantien bestehen ebenfalls nicht. Denn es zeigt sich, dass diese Annahmen für schlichte Tatsachenmitteilungen nicht genauso wie bei wertenden Positionierungen gelten. Das wirft ein Schlaglicht auf diese das Äußerungsrecht beherrschende Unterscheidung. Sie findet ihren Grund in den verschiedenen sozial-normativen Programmen, die Rezipienten ablaufen lassen, je nachdem ob ihnen gegenüber eine Wertung oder eine Tatsache geäußert wird. Im ersten Fall sind Hörerinnen als autonome Personen angesprochen, die sich selbst eine Meinung bilden können, wohingegen Tatsacheninformationen nach festen sozialen Mustern automatisiert verarbeitet werden. Kurzum: Meinungen sind, wozu wir uns verhalten sollen, Tatsachen, was wir als gegeben hinnehmen müssen. Nimmt man diese Rekonstruktion zum Ausgangspunkt, liegt nahe, schlichten Tatsacheninformationen den Schutz durch die Meinungsfreiheit – nicht aber durch die Informations- und Pressefreiheit – konsequent und unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt zu versagen. Der Rest des Artikels untersucht die dogmatischen und praktischen Implikationen dieser These.
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