时间:在行政和行政司法的关系中起主要实质性的紧急任务的作用

Joachim Buchheister
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Dieses Gebot zielt auf die verfassungsrechtliche Garantie einer wirksamen Kontrolle der Verwaltung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein mit zureichender Entscheidungsmacht ausgestattetes Gericht. Der Bürger muss jedes staatliche Handeln oder Unterlassen, das seine subjektiven Rechte beeinträchtigt, praktisch wirksam zur gerichtlichen Überprüfung stellen können, bevor die Rechtsverletzung eintritt. Das Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt nicht nur, dass überhaupt Möglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes bereitgestellt werden. Sie müssen auch so ausgestaltet sein, dass sie von den Betroffenen in zumutbarer Weise wahrgenommen werden können. Das setzt Einschränkungen der gerichtlichen Überprüfung und einer Erschwerung des Gerichtszugangs etwa im Asylund Aufenthaltsrecht von vornherein Grenzen. 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摘要

1. 有必要实行行政法律保护的临时法律保护是宪法所规定的。《基本法》第19条第4款第1句规定了有效的法律保护以对抗公众暴力。这一宪法规定不仅要求提供针对法院所受法律保护的理论能力,而且使个人有权享有有效的司法控制。使行政法院的诉讼规则能有效提供临时补救是一项便于立法机关实施的宪法规定。这一呼吁旨在提供宪法保障,通过一个拥有决策力量的法院有效控制行政当局的实际和法律能力。公民必须能够在违法行为发生前有效地将任何损害其法定权利的国家行动或者不采取的措施付诸司法复核。那么有效的法律保护不仅仅是提出了最初的法律保护的可能性。你必须以合理的方式感到烦恼这一限制对法律审查的限制以及对进入庇护和永久居留权的限制。同样,有效的法律保护的必要性体现在行政程序中,当官僚法律中有明确的通讯或等待的义务时,例如这种法律上的破产纠纷是有关的
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Der Faktor Zeit: Zur Rolle hauptsacheersetzender Eilverfahren im Verhältnis zwischen Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit
1. Die Notwendigkeit eines verwaltungsgerichtlichen vorläufigen Rechtsschutzes ist verfassungsrechtlich vorgegeben. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) enthält das Gebot eines wirksamen richterlichen Rechtsschutzes gegenüber Maßnahmen der öffentlichen Gewalt. Dieses Verfassungsgebot verlangt nicht nur die Gewährleistung der theoretischen Möglichkeit, die Gerichte um Schutz gegenüber staatlichen Eingriffen anzurufen, sondern gibt dem Einzelnen einen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle. Es ist ein an den Gesetzgeber adressiertes Verfassungsgebot, die Prozessordnung für die Verwaltungsgerichte so auszugestalten, dass sie vorläufigen Rechtsschutz effektiv gewähren können. Dieses Gebot zielt auf die verfassungsrechtliche Garantie einer wirksamen Kontrolle der Verwaltung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein mit zureichender Entscheidungsmacht ausgestattetes Gericht. Der Bürger muss jedes staatliche Handeln oder Unterlassen, das seine subjektiven Rechte beeinträchtigt, praktisch wirksam zur gerichtlichen Überprüfung stellen können, bevor die Rechtsverletzung eintritt. Das Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt nicht nur, dass überhaupt Möglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes bereitgestellt werden. Sie müssen auch so ausgestaltet sein, dass sie von den Betroffenen in zumutbarer Weise wahrgenommen werden können. Das setzt Einschränkungen der gerichtlichen Überprüfung und einer Erschwerung des Gerichtszugangs etwa im Asylund Aufenthaltsrecht von vornherein Grenzen. Das Gebot eines effektiven Rechtsschutzes strahlt zudem auf das Verwaltungsverfahren aus und begründet Mitteilungsund Wartepflichten der Behörde, wenn etwa bei Konkurrentenstreitigkeiten im Beamtenrecht nur auf diese
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