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»Hat nämlich nicht der Bestattung unsere beiden Brüder Kreon den einen gewürdigt, demanderen sie verwehrt? Den Eteokles zwar hat er, wieman sagt, nach dem Recht, in richtiger Anwendung, und nach dem Brauch in der Erde bestattet, mit reichen Ehren bei den Toten. Den elend Gefallenen, des Polyneikes Leiche aber – den Städtern sagt man, sei es kundgetan – solle man nicht im Grabe bergen, und auch keiner solle um ihn klagen, sondern ihn unbeklagt, unbestattet lassen, den Vögeln ein begehrter Vorrat, wenn sie ihn sehen, zu willkommenem Fraß«.