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„Man höre auch die andere Seite!“ – oder lieber doch nicht? Die Wiederaufnahme zuungunsten nach § 362 Nr. 5 StPO aus diskursiver Sicht
Über die dogmatische und verfassungsrechtliche Bewertung des § 362 Nr. 5 StPO ist ein heftiger und zum Teil unübersichtlicher Streit entbrannt, der bislang keine Aussicht auf Befriedung hat. Inzwischen sind die Obergerichte und das Bundesverfassungsgericht mit der Frage befasst. Der Beitrag zeigt auf, dass sich einige der ausgetauschten Argumentationslinien nicht dogmatisch, sondern lediglich weltanschaulich duellieren. Mithilfe des Weberschen Postulats der Werturteilsfreiheit kann seziert werden, an welcher Stelle sich hierbei Wissenschaft und „Wollenschaft“ scheiden.