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Das Staatskirchenrecht ist keine rein nationale Angelegenheit mehr. Ungeachtet strenger Neutralitätsklauseln im Primärrecht der EU und deutlicher Vorbehalte in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat sich ein genuin europäisches Religionsrecht herausgebildet, welches auch den Status der Kirchen berührt. Eine Rekonstruktion des Europäischen Staatskirchenrechts als ein doppelter Normenkonflikt zwischen religiösem Befehl und weltlichem Recht sowie zwischen nationalem und supranationalem Recht verdeutlicht nicht nur die Unausweichlichkeit einer solchen Entwicklung. Sie zeigt auch auf, wie die europäischen Einflüsse das Staatskirchenrecht gleichheitsrechtlich umdeuten. Das klassische staatskirchenrechtliche und das neuere religionsverfassungsrechtliche Paradigma werden so um eine dritte, antidiskriminierungsrechtliche Lesart des Religionsrechts ergänzt.