这是刑事诉讼里的违禁品

Matthias Dann
{"title":"这是刑事诉讼里的违禁品","authors":"Matthias Dann","doi":"10.5771/9783748910749-43","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Der Verbotsirrtum ist ein facettenreiches Phänomen und erfreut sich als solches schon seit mehreren Jahren wieder großer wissenschaftlicher Aufmerksamkeit. Andererseits stößt man regelmäßig auf die Einschätzung, die praktische Relevanz des § 17 StGB halte sich in überschaubaren Grenzen. Dabei beläuft sich alleine die obergerichtliche Rechtsprechung zum Verbotsirrtum auf um die 200 Entscheidungen.1 Und auch im Medizinstrafrecht lassen sich diverse Entscheidungen zu § 17 StGB finden. Verbotsirrtümer sind beispielsweise denkbar im Hinblick auf das Bestehen einer Handlungspflicht bei Unterlassungsdelikten (§§ 212 Abs. 1, 13 Abs. 1, 323c StGB),2 die Reichweite der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB),3 die normativen Grenzen außerstrafrechtlicher Zuwendungsverbote (relevant bezüglich §§ 263, 266, 299a, 299b StGB)4, die Reichweite eines Rechtfertigungsgrundes bei einer ärztlicher Behandlung (§ 34 StGB, Einwilligung)5 oder im Bereich der Sterbehilfe.6 Wahrscheinlich ist der Hinweis auf die eingeschränkte Praxisrelevanz des § 17 StGB primär so zu verstehen, dass auf die vergleichsweise seltene Bejahung eines unvermeidbaren Verbotsirrtums Bezug genommen wird. Dieser Befund erscheint korrekt. Hierfür gibt es eine Reihe von Ursachen. Auf einige von ihnen – die eher psychologischer Natur sein dürften – werde ich später noch näher eingehen.7 In rechtstatsächlicher Hinsicht ist ausA.","PeriodicalId":165575,"journal":{"name":"Aktuelle Entwicklungen im Medizinstrafrecht","volume":"32 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Der (gekaufte) Verbotsirrtum im Medizinstrafrecht\",\"authors\":\"Matthias Dann\",\"doi\":\"10.5771/9783748910749-43\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Der Verbotsirrtum ist ein facettenreiches Phänomen und erfreut sich als solches schon seit mehreren Jahren wieder großer wissenschaftlicher Aufmerksamkeit. Andererseits stößt man regelmäßig auf die Einschätzung, die praktische Relevanz des § 17 StGB halte sich in überschaubaren Grenzen. Dabei beläuft sich alleine die obergerichtliche Rechtsprechung zum Verbotsirrtum auf um die 200 Entscheidungen.1 Und auch im Medizinstrafrecht lassen sich diverse Entscheidungen zu § 17 StGB finden. Verbotsirrtümer sind beispielsweise denkbar im Hinblick auf das Bestehen einer Handlungspflicht bei Unterlassungsdelikten (§§ 212 Abs. 1, 13 Abs. 1, 323c StGB),2 die Reichweite der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB),3 die normativen Grenzen außerstrafrechtlicher Zuwendungsverbote (relevant bezüglich §§ 263, 266, 299a, 299b StGB)4, die Reichweite eines Rechtfertigungsgrundes bei einer ärztlicher Behandlung (§ 34 StGB, Einwilligung)5 oder im Bereich der Sterbehilfe.6 Wahrscheinlich ist der Hinweis auf die eingeschränkte Praxisrelevanz des § 17 StGB primär so zu verstehen, dass auf die vergleichsweise seltene Bejahung eines unvermeidbaren Verbotsirrtums Bezug genommen wird. Dieser Befund erscheint korrekt. Hierfür gibt es eine Reihe von Ursachen. Auf einige von ihnen – die eher psychologischer Natur sein dürften – werde ich später noch näher eingehen.7 In rechtstatsächlicher Hinsicht ist ausA.\",\"PeriodicalId\":165575,\"journal\":{\"name\":\"Aktuelle Entwicklungen im Medizinstrafrecht\",\"volume\":\"32 1\",\"pages\":\"0\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"1900-01-01\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Aktuelle Entwicklungen im Medizinstrafrecht\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.5771/9783748910749-43\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Aktuelle Entwicklungen im Medizinstrafrecht","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/9783748910749-43","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
引用次数: 0

摘要

不协调是一种多样的现象,这种不协调在过去几年里已经得到了很多科学关注。另一方面定期评估,你就会看到实际的相关性§17 . StGB认为处于可控的局限性在达到自己obergerichtliche法律授予Verbotsirrtum 200 Entscheidungen.1和包括Medizinstrafrecht让自己有几种选择§17 . StGB找到Verbotsirrtümer可能的努力目标制成品在Unterlassungsdelikten(§§212 . 13 . Abs 1, Abs, 323c StGB), 2范围医疗、医患(§203 . Abs 1 . StGB)排行榜3规范边界außerstrafrechtlicher Zuwendungsverbote(适用关于§§263、推力、299a 299b StGB) 4、一个Rechtfertigungsgrundes在关于治疗(34 StGB§同意)5或Sterbehilfe.6方面可能是,提及有限Praxisrelevanz 17§StGB主要还是那么理解上比较罕见表示肯定不可避免的与Verbotsirrtums .这看起来是正确的。有很多原因。我稍后将列举其中一些人,他们可能是心理上的。7对撒克逊语来说
本文章由计算机程序翻译,如有差异,请以英文原文为准。
Der (gekaufte) Verbotsirrtum im Medizinstrafrecht
Der Verbotsirrtum ist ein facettenreiches Phänomen und erfreut sich als solches schon seit mehreren Jahren wieder großer wissenschaftlicher Aufmerksamkeit. Andererseits stößt man regelmäßig auf die Einschätzung, die praktische Relevanz des § 17 StGB halte sich in überschaubaren Grenzen. Dabei beläuft sich alleine die obergerichtliche Rechtsprechung zum Verbotsirrtum auf um die 200 Entscheidungen.1 Und auch im Medizinstrafrecht lassen sich diverse Entscheidungen zu § 17 StGB finden. Verbotsirrtümer sind beispielsweise denkbar im Hinblick auf das Bestehen einer Handlungspflicht bei Unterlassungsdelikten (§§ 212 Abs. 1, 13 Abs. 1, 323c StGB),2 die Reichweite der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB),3 die normativen Grenzen außerstrafrechtlicher Zuwendungsverbote (relevant bezüglich §§ 263, 266, 299a, 299b StGB)4, die Reichweite eines Rechtfertigungsgrundes bei einer ärztlicher Behandlung (§ 34 StGB, Einwilligung)5 oder im Bereich der Sterbehilfe.6 Wahrscheinlich ist der Hinweis auf die eingeschränkte Praxisrelevanz des § 17 StGB primär so zu verstehen, dass auf die vergleichsweise seltene Bejahung eines unvermeidbaren Verbotsirrtums Bezug genommen wird. Dieser Befund erscheint korrekt. Hierfür gibt es eine Reihe von Ursachen. Auf einige von ihnen – die eher psychologischer Natur sein dürften – werde ich später noch näher eingehen.7 In rechtstatsächlicher Hinsicht ist ausA.
求助全文
通过发布文献求助,成功后即可免费获取论文全文。 去求助
来源期刊
自引率
0.00%
发文量
0
×
引用
GB/T 7714-2015
复制
MLA
复制
APA
复制
导出至
BibTeX EndNote RefMan NoteFirst NoteExpress
×
提示
您的信息不完整,为了账户安全,请先补充。
现在去补充
×
提示
您因"违规操作"
具体请查看互助需知
我知道了
×
提示
确定
请完成安全验证×
copy
已复制链接
快去分享给好友吧!
我知道了
右上角分享
点击右上角分享
0
联系我们:info@booksci.cn Book学术提供免费学术资源搜索服务,方便国内外学者检索中英文文献。致力于提供最便捷和优质的服务体验。 Copyright © 2023 布克学术 All rights reserved.
京ICP备2023020795号-1
ghs 京公网安备 11010802042870号
Book学术文献互助
Book学术文献互助群
群 号:604180095
Book学术官方微信