{"title":"PharmaNews","authors":"Germersheim, Quelle","doi":"10.1159/000528268","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Dem Schutz vulnerabler Patient*innen kommt in den kommenden Monaten weiterhin eine große Bedeutung zu, so Dr. Béatrice Grabein, München. Mit Nirmatrelvir/Ritonavir (Paxlovid) stehe hierfür seit Beginn des Jahres eine wirksame orale, antivirale Therapie zum Schutz gegen schwere COVID-19-Verläufe zur Verfügung. Grabein präsentierte die Ergebnisse der Zulassungsstudie EPIC-HR: Sie zeigt für Paxlovid im Vergleich zum Placebo-Kontrollarm eine Reduktion des Risikos einer Krankenhauseinweisung oder eines Todes jeglicher Ursache um 88%, wenn die Behandlung innerhalb von 5 Tagen nach Symptombeginn begonnen wird (Abb.1) [1, 2]. «Im Praxisalltag helfen Tools wie etwa der Drug Interactions Checker der University of Liverpool [3], sich zeitsparend über Wechselwirkungen zu informieren und Patient*innen-individuelle Therapieentscheidungen zu treffen», empfiehlt Dr. Astrid Weber, Koblenz. Neben der beständig aktualisierten Übersicht der University of Liverpool bietet auch das Robert Koch-Institut (RKI) einen WechselwirkungsChecker. «Durch das neue Dispensierrecht für Hausärztinnen und Hausärzte wurde die Möglichkeit geschaffen, die Abgabe an Patientinnen und Patienten noch einmal zu beschleunigen», berichtete Weber aus ihrem Praxisalltag: Mit einem positiven Corona-Test (PCR oder Antigenschnelltest) kann ein/e Patient*in eine reguläre, ärztliche Verordnung für Nirmatrelvir/Ritonavir bekommen (gegebenenfalls auch telefonische oder elektronische Vorabkommunikation mit der Apotheke). Zudem klärt die Ärztin oder der Arzt den/die Patient*in über die Wirkungsweise des Arzneimittels und mögliche Risiken auf und initiiert (sofern bisher nur ein Schnelltest vorliegt) eine PCR-Testung des/ der Patient*in. Die Patient*innen soll das Rezept dann in der Apotheke einlösen (entweder persönlich oder ein Verwandter). Alle Apotheken können seit dem 21.06.2022 Paxlovid unbegrenzt bevorraten. Hat die Apotheke kein Nirmatrelvir/Ritonavir vorrätig, muss dieses beim Großhandel bestellt werden und kann dem Patient*innen dann per Botendienst zugeschickt werden.","PeriodicalId":402207,"journal":{"name":"Kompass Pneumologie","volume":"22 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2022-12-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Kompass Pneumologie","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.1159/000528268","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Dem Schutz vulnerabler Patient*innen kommt in den kommenden Monaten weiterhin eine große Bedeutung zu, so Dr. Béatrice Grabein, München. Mit Nirmatrelvir/Ritonavir (Paxlovid) stehe hierfür seit Beginn des Jahres eine wirksame orale, antivirale Therapie zum Schutz gegen schwere COVID-19-Verläufe zur Verfügung. Grabein präsentierte die Ergebnisse der Zulassungsstudie EPIC-HR: Sie zeigt für Paxlovid im Vergleich zum Placebo-Kontrollarm eine Reduktion des Risikos einer Krankenhauseinweisung oder eines Todes jeglicher Ursache um 88%, wenn die Behandlung innerhalb von 5 Tagen nach Symptombeginn begonnen wird (Abb.1) [1, 2]. «Im Praxisalltag helfen Tools wie etwa der Drug Interactions Checker der University of Liverpool [3], sich zeitsparend über Wechselwirkungen zu informieren und Patient*innen-individuelle Therapieentscheidungen zu treffen», empfiehlt Dr. Astrid Weber, Koblenz. Neben der beständig aktualisierten Übersicht der University of Liverpool bietet auch das Robert Koch-Institut (RKI) einen WechselwirkungsChecker. «Durch das neue Dispensierrecht für Hausärztinnen und Hausärzte wurde die Möglichkeit geschaffen, die Abgabe an Patientinnen und Patienten noch einmal zu beschleunigen», berichtete Weber aus ihrem Praxisalltag: Mit einem positiven Corona-Test (PCR oder Antigenschnelltest) kann ein/e Patient*in eine reguläre, ärztliche Verordnung für Nirmatrelvir/Ritonavir bekommen (gegebenenfalls auch telefonische oder elektronische Vorabkommunikation mit der Apotheke). Zudem klärt die Ärztin oder der Arzt den/die Patient*in über die Wirkungsweise des Arzneimittels und mögliche Risiken auf und initiiert (sofern bisher nur ein Schnelltest vorliegt) eine PCR-Testung des/ der Patient*in. Die Patient*innen soll das Rezept dann in der Apotheke einlösen (entweder persönlich oder ein Verwandter). Alle Apotheken können seit dem 21.06.2022 Paxlovid unbegrenzt bevorraten. Hat die Apotheke kein Nirmatrelvir/Ritonavir vorrätig, muss dieses beim Großhandel bestellt werden und kann dem Patient*innen dann per Botendienst zugeschickt werden.