审判前的战略?撒克逊法律中的“瓦勒埃尔夫岛”(1648—1806)

Hendrikje Carius
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摘要

在旧帝国的法律制度中,塞纳图斯·维拉莱娜顾问被认为是一个传统的女性法律辩论技术,专门负责防止侵犯妇女财产。charakteristischer地约在Zedlers Universal-Lexicon 1747研究所事实:“妇女在其女性Blödigkeit Ansehung Einfältigkeit不listiglich也不错的话etwan被骗而伤害到[...]播带helffen可以如果你想知道你的丈夫或自己好,还是自己不开,这样kräfftig sey,和尊重时,如果处方永远gesche-hen .”在Usus modernus在这些术语“Rechtswohltaten”或“女性Freyhei-ten”subsumierte Senatus consultum velleianum不是重要部分mittelalterlich-deutschen Bürgschaftsrechts,而是继续在罗马的一个重大Einschränkungsklauseln女性Verpflichtungsfähigkeit正义的体节Iuris回.女性之所以显得贫困主要是因为她的阳萎、脆弱莉莉塔和含氏症,这可能会导致她不受重视和不受重视的法律交易。因此,对于在其他当事人中签署的交易,女人应该被禁止进入隔间。短片顾问是在标准和短片内提出的,但是在没有短片外国统治的地区也是一项福利。
本文章由计算机程序翻译,如有差异,请以英文原文为准。
Strategien vor Gericht? Die „velleianischen Freyheiten“ im sächsischen Recht (1648-1806)
Im Rechtssystem des Alten Reiches galt der Senatus consultum velleianum als klassi-sches weibliches Rechtsinstitut für gerichtliche Argumentationen, der den Zugriff auf das Eigentum von Frauen verhindern konnte bzw. sollte. In charakteristischer Weise wurde etwa in Zedlers Universal-Lexicon 1747 das Institut damit begründet, dass „Frauen in Ansehung ihrer weiblichen Blödigkeit und Einfältigkeit, daß sie nicht listiglich und mit guten Worten etwan hintergangen werden und in Schaden kommen, […] daß sich das Weib damit helffen kann, wenn sie sich von ihren Mann, oder ihr eigen Gut, oder sich selbst verschreiben, daß solches nicht kräfftig sey, und geachtet wird, als wenn die Verschreibung niemals gesche-hen.“ Der im Usus modernus unter die Begriffe „Rechtswohltaten“ oder „weibliche Freyhei-ten“ subsumierte Senatus consultum velleianum war kein Bestandteil des mittelalterlich-deutschen Bürgschaftsrechts, sondern ging auf eine der wichtigsten Einschränkungsklauseln weiblicher Verpflichtungsfähigkeit im römischen Recht des Corpus Iuris zurück. Schutzbe-dürftig erschien die Frau vor allem wegen ihrer imbecillitas, fragilitas und der infirmitas se-xus, aus der unbedachte und für die Frau ungünstige Rechtsgeschäfte resultieren könnten. Dementsprechend unterlagen Frauen einem Interzessionsverbot für Geschäfte, die im Interes-se Dritter abgeschlossen wurden. Der Senatus consultum velleianum stand sowohl in den Normen als auch Diskursen in engem Zusammenhang mit der Geschlechtsvormundschaft, konnte allerdings auch in Rechtsregionen ohne Kuratel geltendes Recht sein.
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