这Kartellproblem

F. Böhm
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Die Regierung würde in diesem Fall das Recht haben, die Preis-, Konditionen-, Erzeugungs-, Absatz-, Kontingentierungs-, Marktaufteilungs-, Gewinnverteilungsund Investitionspolitik der Privatmonopole durch abändernde Gebote zu korrigieren. Es würde dann also sozusagen ein zweiinstanzliches Verfahren stattfinden. Erste Instanz: das privatmonopolistische Marktverhalten. Zweite Instanz: die korrigierende Marktpolitik der Regierung. Ultima ratio: die Sozialisierung. d) Sie kann die Kartellierung und Monopolisierung positiv fördern, sei es durch Errichtung von Zwangskartellen, sei es durch indirekte Förderung, also etwa durch Schutzzölle, Steuergesetze, Bevorzugung bei staatlichen Aufträgen, Heranziehung von Kartellorganisationen oder marktbeherrschenden Unternehmen zur Durchführung staatlicher Bewirtschaftungsmassnahmen usw. e) Sie kann diese vier Möglichkeiten miteinander kombinieren, wie es fast überall geschieht. f) Sie kann endlich das ganze Problem gegenstandslos machen, indem sie die Wirtschaft im ganzen entprivatisiert und zur Zentralverwaltungswirtschaft übergeht, sei es in der unvollkommenen Form einer modernen Kriegswirtschaft, sei es mit letzter Konsequenz wie etwa in Sowjetrussland. 2. Ich will hier mit der Politik des völligen Gewährenlassens, des Laissezfaire beginnen. 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摘要

1. 经济政策可以在一般民事和刑事法律的范围内,允许卡特尔和垄断垄断企业不受任何限制;㈡该工作可以用预防性竞争的方法预防或消灭卡特尔和垄断。接受这个Yerhinderungspolitik都无法Stärkegrade日剑气Kartellregister关于所谓Missbrauchgesetzgebung至一Verbotsgesetzgebung垄断力的所有形式的跨越,为执行这一禁令采取一切手段,符合法治和民主原则让.会允许卡特尔集团和垄断,但随后却将随后受到支配的卡特尔和垄断判给政府管理市场。而在这种情况下,政府将有权通过取消拍卖来对私人垄断行为作出补偿。负责探视的孩子只有探视权,这样就只有探视权了。起始于私人垄断市场行为第二重要是政府的取消政策极限疯狂:d)她可以Kartellierung和积极推动的,不论其是否涉及建立Zwangskartellen无论是通过间接促进,所以大约Schutzzölle、税法、政府采购,利用Kartellorganisationen或marktbeherrschenden企业执行国家Bewirtschaftungsmassnahmen等四种选择(e)他们可以相互结合,几乎所有地方发生.(f)终于可以打扫整个问题不能通过经济entprivatisiert到Zentralverwaltungswirtschaft上垒,都是不完美的、现代的形式Kriegswirtschaft,无论是用最后结果如在苏联政府2 . .我要宣布的是完全放纵,自由放任的政策这些政策可以得到经济上的反映,并进而得到法治和国家的基础。
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Das Kartellproblem
1. Die Wirtschaftspolitik kann zum Monopolproblem folgende Stellungen einnehmen : a) Sie kann Kartelle und Monopole im Rahmen der allgemeinen Zivilund Strafgesetze völlig frei gewähren lassen. b) Sie kann versuchen, Kartelle und Monopole durch die Methoden des vorbeugenden Wettbewerbs zu verhindern oder zu beseitigen. Diese Yerhinderungspolitik kann alle Stärkegrade annehmen vom blossen Kartellregister über die sogenannte Missbrauchgesetzgebung bis zu einer Verbotsgesetzgebung, die alle Formen des Monopols umfasst, und zur Durchführung dieses Verbots mit allen Mitteln, die sich mit den Grundsätzen des Rechtsstaats und der Demokratie vereinbaren lassen. c) Sie kann das Zustandebringen von Kartellen und Monopolen mit zivilrechtlichen Mitteln zulassen, die entstandenen Kartelle und Monopole dann aber der marktregelnden Weisungsgewalt der Regierung unterstellen. Die Regierung würde in diesem Fall das Recht haben, die Preis-, Konditionen-, Erzeugungs-, Absatz-, Kontingentierungs-, Marktaufteilungs-, Gewinnverteilungsund Investitionspolitik der Privatmonopole durch abändernde Gebote zu korrigieren. Es würde dann also sozusagen ein zweiinstanzliches Verfahren stattfinden. Erste Instanz: das privatmonopolistische Marktverhalten. Zweite Instanz: die korrigierende Marktpolitik der Regierung. Ultima ratio: die Sozialisierung. d) Sie kann die Kartellierung und Monopolisierung positiv fördern, sei es durch Errichtung von Zwangskartellen, sei es durch indirekte Förderung, also etwa durch Schutzzölle, Steuergesetze, Bevorzugung bei staatlichen Aufträgen, Heranziehung von Kartellorganisationen oder marktbeherrschenden Unternehmen zur Durchführung staatlicher Bewirtschaftungsmassnahmen usw. e) Sie kann diese vier Möglichkeiten miteinander kombinieren, wie es fast überall geschieht. f) Sie kann endlich das ganze Problem gegenstandslos machen, indem sie die Wirtschaft im ganzen entprivatisiert und zur Zentralverwaltungswirtschaft übergeht, sei es in der unvollkommenen Form einer modernen Kriegswirtschaft, sei es mit letzter Konsequenz wie etwa in Sowjetrussland. 2. Ich will hier mit der Politik des völligen Gewährenlassens, des Laissezfaire beginnen. Diese Politik kann wirtschaftspolitisch, aber auch rechtsund staatspolitisch begründet werden.
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