{"title":"发展人工智能和保护人类社会将对今后的威胁采取刑事应对措施","authors":"O. Magata","doi":"10.5771/0934-9200-2023-3-307","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Die rasante Weiterentwicklung von Technologien der sog. „Künstlichen Intelligenz“ (KI) stellt eine potenzielle Gefahr für die autonome Existenz der Menschheit dar, sofern selbstlernende KI-Systeme (KAI) den menschlichen Fähigkeiten in naher Zukunft weit überlegen sind und eine destruktive Einstellung gegenüber der Menschheit entwickeln. Fraglich ist, wie das Strafrecht auf diese mögliche Gefahr bereits zum jetzigen Zeitpunkt präventiv reagieren kann und soll. Hier stellen sich insbesondere zwei Probleme. Einmal müsste eine Beschränkung die Interessen der laufenden KI-Forschung und -Entwicklung berücksichtigen, damit diese nicht durch einen zu scharfen Straftatbestand zum Erliegen gebracht wird. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, wie ein solcher Straftatbestand (ggf. als abstraktes Gefährdungsdelikt bzw. Unterlassungsdelikt) sowohl hinsichtlich des Tatbestands als auch der Strafandrohung ausgestaltet sein sollte, um einen möglichst effektiven, zugleich aber verfassungskonformen Schutz vor der oben beschriebenen Gefahr zu bewirken.","PeriodicalId":198233,"journal":{"name":"Neue Kriminalpolitik","volume":"31 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Die Entwicklung der künstlichen Intelligenz und der Schutz der menschlichen Gesellschaft Zur Frage der strafrechtlichen Reaktion auf künftige Bedrohungen\",\"authors\":\"O. Magata\",\"doi\":\"10.5771/0934-9200-2023-3-307\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Die rasante Weiterentwicklung von Technologien der sog. „Künstlichen Intelligenz“ (KI) stellt eine potenzielle Gefahr für die autonome Existenz der Menschheit dar, sofern selbstlernende KI-Systeme (KAI) den menschlichen Fähigkeiten in naher Zukunft weit überlegen sind und eine destruktive Einstellung gegenüber der Menschheit entwickeln. Fraglich ist, wie das Strafrecht auf diese mögliche Gefahr bereits zum jetzigen Zeitpunkt präventiv reagieren kann und soll. Hier stellen sich insbesondere zwei Probleme. Einmal müsste eine Beschränkung die Interessen der laufenden KI-Forschung und -Entwicklung berücksichtigen, damit diese nicht durch einen zu scharfen Straftatbestand zum Erliegen gebracht wird. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, wie ein solcher Straftatbestand (ggf. als abstraktes Gefährdungsdelikt bzw. Unterlassungsdelikt) sowohl hinsichtlich des Tatbestands als auch der Strafandrohung ausgestaltet sein sollte, um einen möglichst effektiven, zugleich aber verfassungskonformen Schutz vor der oben beschriebenen Gefahr zu bewirken.\",\"PeriodicalId\":198233,\"journal\":{\"name\":\"Neue Kriminalpolitik\",\"volume\":\"31 1\",\"pages\":\"0\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"1900-01-01\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Neue Kriminalpolitik\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.5771/0934-9200-2023-3-307\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Neue Kriminalpolitik","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/0934-9200-2023-3-307","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Die Entwicklung der künstlichen Intelligenz und der Schutz der menschlichen Gesellschaft Zur Frage der strafrechtlichen Reaktion auf künftige Bedrohungen
Die rasante Weiterentwicklung von Technologien der sog. „Künstlichen Intelligenz“ (KI) stellt eine potenzielle Gefahr für die autonome Existenz der Menschheit dar, sofern selbstlernende KI-Systeme (KAI) den menschlichen Fähigkeiten in naher Zukunft weit überlegen sind und eine destruktive Einstellung gegenüber der Menschheit entwickeln. Fraglich ist, wie das Strafrecht auf diese mögliche Gefahr bereits zum jetzigen Zeitpunkt präventiv reagieren kann und soll. Hier stellen sich insbesondere zwei Probleme. Einmal müsste eine Beschränkung die Interessen der laufenden KI-Forschung und -Entwicklung berücksichtigen, damit diese nicht durch einen zu scharfen Straftatbestand zum Erliegen gebracht wird. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, wie ein solcher Straftatbestand (ggf. als abstraktes Gefährdungsdelikt bzw. Unterlassungsdelikt) sowohl hinsichtlich des Tatbestands als auch der Strafandrohung ausgestaltet sein sollte, um einen möglichst effektiven, zugleich aber verfassungskonformen Schutz vor der oben beschriebenen Gefahr zu bewirken.