{"title":"脆弱程度评估中的劳动密集","authors":"Eva Aich","doi":"10.5771/0342-300x-2020-1-71","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Die Arbeitsschutzverwaltung stellt bei ihrer Überwachungstätigkeit regelmäßig fest, dass in Gefährdungsbeurteilungen, sofern psychische Belastungen überhaupt betrachtet wurden, der Faktor „Arbeitsintensität“ fehlt. Auch wenn dieser nachvollziehbar schwieriger zu betrachten ist als gut bekannte Faktoren, ist es möglich, ihn zu integrieren. In diesem Beitrag möchte ich aufzeigen, woran nach meiner Erfahrung die Einbeziehung der Arbeitsintensität in die Gefährdungsbeurteilung oft scheitert und wie dem durch bekannte arbeitsschutzrechtliche Instrumente und Verfahrensweisen begegnet werden kann. Bei der Betrachtung der Arbeitsintensität in der Gefährdungsbeurteilung liegt die erste Hürde oft bereits in deren Operationalisierung. Die Definition als Arbeitsmenge pro Zeiteinheit ist zwar wesentlich, aber nicht erschöpfend. Die weitere Definition der Arbeitsintensität als Anforderung pro Ressource deckt ein größeres Feld ab, führt aber wiederum zu der Frage, welche Effekte darunter zu fassen sind. Daher sind die Ursachen bei der Betrachtung schwer zu benennen. Der zentrale Aspekt einer Gefährdungsbeurteilung, die Fokussierung auf die Gefährdung – also oft bereits auf die Wirkung –, ist daher ein Vorteil beim Umgang mit dem Thema. Die Diskussion um die Gefährdungsbeurteilung zum Faktor Arbeitsintensität setzt typischerweise bei der Frage an, wie ermittelt werden kann, ob die Arbeitsintensität zu hoch ist, und ob geeignete Maßnahmen überhaupt möglich sind. Diese Diskussion entsteht durch folgende Gründe : – Eine zu hohe Arbeitsintensität kann multifaktorielle Ursachen haben, die sich nicht isolieren lassen, da oft die Wechselwirkung entscheidend ist. – Viele Akteure haben die grundsätzliche Einstellung, dass psychische Belastungen von den individuellen Kapazitäten und der Persönlichkeitsstruktur der Beschäftigten abhingen und daher nicht objektiv erfasst werden könnten. – Verbreitet ist auch das Empfinden, dass die Anforderungen an den Betrieb im beschleunigten und globalisierten Wirtschaftsleben der Gegenwart nicht gestaltbar seien. Aber nicht nur die Einschätzung, ob durch hohe Arbeitsintensität eine Gefährdung vorliegt, ist schwierig. Die Aufsichtserfahrung zeigt, dass auch der darauf folgende Prozess der Gefährdungsbeurteilung oft missverstanden wird. Im Folgenden zeige ich die vier wesentlichen Aspekte auf, die zu diesen Missverständnissen führen, und erläutere im Anschluss entlang des Gefährdungsbeurteilungszyklus, wie er in Hinsicht auf die Arbeitsintensität gut gestaltet werden kann. Es ist ein zentraler Aspekt einer jeden Gefährdungsbeurteilung – dies ist vorauszuschicken –, dass die originäre Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung weder beim Beschäftigten noch beim Betriebsrat und auch nicht bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder beim Betriebsarzt liegt. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung. 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