{"title":"文学社会和协会——提供了一系列的事实和数据来介绍一个研究课题的展开","authors":"A. Albrecht, Sandra Schell","doi":"10.1515/scipo-2020-011","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Gesellschaften, Vereine, Verbände, Klubs, Bünde, Verbindungen, Burschenschaften, Parteien, Gruppen, Genossenschaften, Gewerkschaften ... – Im 18. und 19. Jahrhundert fielen all diese heute in der Regel unterschiedenen sozialen Organisationsformen noch undifferenziert unter den Begriff der ›Assoziationen‹/›Associationen‹.1 Denn unter dem Rubrum ›Assoziation‹ wurde lange Zeit »jede Art freiwilliger gesellschaftlicher Gruppenbildung« gefasst, »ganz gleich ob mit eigenwirtschaftlichen, machtpolitischen oder gemeinnützigen Zielsetzungen verbunden«.2 Erst im Zuge der rechtlichen und institutionellen Ausdifferenzierung der Gesellschaft wurden verschiedene Assoziationsformate unterschieden. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) von 1896 regelte erstmals den juristischen Status von Vereinen; ab 1908 gewährte dann das reichsweit verbindliche Regeln für Assoziationen etablierende Reichsvereinsgesetz allen Bürger*innen, d. h. auch Frauen, zweckgebundenen Assoziationen beizutreten.3 Heute versteht man in rechtlicher Hinsicht unter einem ›Verein‹ eine freiwillige Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks. Das »Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts« (Vereinsgesetz) definiert den Verein als eine »Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat«.4 Charakteristisch für Vereine ist, damals wie heute,","PeriodicalId":222155,"journal":{"name":"Scientia Poetica","volume":"32 1 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2020-11-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Literarische Gesellschaften und Vereine – Einige Fakten und Zahlen zur Einführung in die Forschungsdiskussion\",\"authors\":\"A. Albrecht, Sandra Schell\",\"doi\":\"10.1515/scipo-2020-011\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Gesellschaften, Vereine, Verbände, Klubs, Bünde, Verbindungen, Burschenschaften, Parteien, Gruppen, Genossenschaften, Gewerkschaften ... – Im 18. und 19. Jahrhundert fielen all diese heute in der Regel unterschiedenen sozialen Organisationsformen noch undifferenziert unter den Begriff der ›Assoziationen‹/›Associationen‹.1 Denn unter dem Rubrum ›Assoziation‹ wurde lange Zeit »jede Art freiwilliger gesellschaftlicher Gruppenbildung« gefasst, »ganz gleich ob mit eigenwirtschaftlichen, machtpolitischen oder gemeinnützigen Zielsetzungen verbunden«.2 Erst im Zuge der rechtlichen und institutionellen Ausdifferenzierung der Gesellschaft wurden verschiedene Assoziationsformate unterschieden. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) von 1896 regelte erstmals den juristischen Status von Vereinen; ab 1908 gewährte dann das reichsweit verbindliche Regeln für Assoziationen etablierende Reichsvereinsgesetz allen Bürger*innen, d. h. auch Frauen, zweckgebundenen Assoziationen beizutreten.3 Heute versteht man in rechtlicher Hinsicht unter einem ›Verein‹ eine freiwillige Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks. Das »Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts« (Vereinsgesetz) definiert den Verein als eine »Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat«.4 Charakteristisch für Vereine ist, damals wie heute,\",\"PeriodicalId\":222155,\"journal\":{\"name\":\"Scientia Poetica\",\"volume\":\"32 1 1\",\"pages\":\"0\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"2020-11-01\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Scientia Poetica\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.1515/scipo-2020-011\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Scientia Poetica","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.1515/scipo-2020-011","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Literarische Gesellschaften und Vereine – Einige Fakten und Zahlen zur Einführung in die Forschungsdiskussion
Gesellschaften, Vereine, Verbände, Klubs, Bünde, Verbindungen, Burschenschaften, Parteien, Gruppen, Genossenschaften, Gewerkschaften ... – Im 18. und 19. Jahrhundert fielen all diese heute in der Regel unterschiedenen sozialen Organisationsformen noch undifferenziert unter den Begriff der ›Assoziationen‹/›Associationen‹.1 Denn unter dem Rubrum ›Assoziation‹ wurde lange Zeit »jede Art freiwilliger gesellschaftlicher Gruppenbildung« gefasst, »ganz gleich ob mit eigenwirtschaftlichen, machtpolitischen oder gemeinnützigen Zielsetzungen verbunden«.2 Erst im Zuge der rechtlichen und institutionellen Ausdifferenzierung der Gesellschaft wurden verschiedene Assoziationsformate unterschieden. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) von 1896 regelte erstmals den juristischen Status von Vereinen; ab 1908 gewährte dann das reichsweit verbindliche Regeln für Assoziationen etablierende Reichsvereinsgesetz allen Bürger*innen, d. h. auch Frauen, zweckgebundenen Assoziationen beizutreten.3 Heute versteht man in rechtlicher Hinsicht unter einem ›Verein‹ eine freiwillige Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks. Das »Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts« (Vereinsgesetz) definiert den Verein als eine »Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat«.4 Charakteristisch für Vereine ist, damals wie heute,