7关于家庭事务和自愿管辖权程序的法律(famj)

Marion Hundt
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摘要

§3 FamFG Verweisung珨Unzuständigkeit:(1) 1Ist人法庭局部或准确性unzuständig灼烧,条件区域法院机关内用来通过决定为unzuständig解释和这件事有关法庭指出.提出审理案件前要先听听当事人提出的意见。二)如有若干法院拥有管辖权,则应将案件提交申请人选定的法院。2除非选择或当然通过诉讼,否则该文件应提交法院指定的法院。三)这项决定不得上诉。2他对指定有管辖权的法庭具有约束力。
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7 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
§ 3 FamFG – Verweisung bei Unzuständigkeit (1) 1Ist das angerufene Gericht örtlich oder sachlich unzuständig, hat es sich, sofern das zuständige Gericht bestimmt werden kann, durch Beschluss für unzuständig zu erklären und die Sache an das zuständige Gericht zu verweisen. 2Vor der Verweisung sind die Beteiligten anzuhören. (2) 1Sind mehrere Gerichte zuständig, ist die Sache an das vom Antragsteller gewählte Gericht zu verweisen. 2Unterbleibt die Wahl oder ist das Verfahren von Amts wegen eingeleitet worden, ist die Sache an das vom angerufenen Gericht bestimmte Gericht zu verweisen. (3) 1Der Beschluss ist nicht anfechtbar. 2Er ist für das als zuständig bezeichnete Gericht bindend.
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