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Was darf ein Notarzt alles sagen? – Schweigepflicht und Datenschutz
Die Wahrung des Patientengeheimnisses gehört zur ärztlichen Berufsethik 1. Zuweilen ist der Notarzt jedoch gezwungen, sich zwischen seiner Schweigepflicht und deren Bruch zu entscheiden. Zudem weichen rettungsdienstliche „Gewohnheiten'' und umfangreiche „statistische Erhebungen“ die ärztliche Schweigepflicht zunehmend auf. Welche Daten also darf der Notarzt weitergeben? Welche muss er weitergeben? Welche Daten dürfen Rettungsdienst- und Kostenträger oder die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) von ihm fordern?