{"title":"Die Beschränkung der zweiten Rentensäule in Ungarn und Polen: Ein abschreckendes Beispiel","authors":"Elaine Fultz","doi":"10.1111/j.1752-1726.2012.01434.x","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"<div>\n \n <p>1997 waren Ungarn und Polen die ersten Länder in Mitteleuropa, die ihre nationalen Rentensysteme teilweise privatisierten, indem sie einen Teil der Beiträge zur staatlichen Rente auf privat verwaltete individuelle Anlagekonten leiteten. Nach der globalen Wirtschaftskrise beschränkten indes beide Regierungen die Systeme der zweiten Säule: Ungarn (im Dezember 2010) durch die Einstellung der Finanzierung dieser Konten und die Überführung der Guthaben der meisten Arbeitnehmer in den Staatshaushalt, Polen (im April 2011) durch die Verringerung der zur zweiten Säule umgeleiteten Beiträge. Die Faktoren, die Anlass zu dieser Beschränkung waren, werden bis auf die ursprüngliche Ausgestaltung der jeweiligen zweiten Säule im Jahr 1997 zurückverfolgt, bei der in beiden Fällen versäumt wurde, wichtige Fragen zur Finanzierung der Konten, zum Umfang der privaten Leistungen und zu den Gebühren für die private Anlageverwaltung zu regeln. Obwohl beide Regierungen versuchten, die fehlenden Gestaltungsregelungen während des Betriebs der zweiten Säule nachzuholen, waren die Ergebnisse beschränkt. Die globale Wirtschaftskrise verschärfte die Situation, weil sie die Anlagerenditen verringerte und die Fremdkapitalkosten erhöhte. In den Schlussfolgerungen wird auf einige offene Probleme eingegangen, deren Lösung für die langfristigen Auswirkungen der Beschränkung der zweiten Säule von Bedeutung sein wird.</p>\n </div>","PeriodicalId":100723,"journal":{"name":"Internationale Revue für Soziale Sicherheit","volume":"65 3","pages":"1-29"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2012-09-19","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"https://sci-hub-pdf.com/10.1111/j.1752-1726.2012.01434.x","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Internationale Revue für Soziale Sicherheit","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/j.1752-1726.2012.01434.x","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
1997 waren Ungarn und Polen die ersten Länder in Mitteleuropa, die ihre nationalen Rentensysteme teilweise privatisierten, indem sie einen Teil der Beiträge zur staatlichen Rente auf privat verwaltete individuelle Anlagekonten leiteten. Nach der globalen Wirtschaftskrise beschränkten indes beide Regierungen die Systeme der zweiten Säule: Ungarn (im Dezember 2010) durch die Einstellung der Finanzierung dieser Konten und die Überführung der Guthaben der meisten Arbeitnehmer in den Staatshaushalt, Polen (im April 2011) durch die Verringerung der zur zweiten Säule umgeleiteten Beiträge. Die Faktoren, die Anlass zu dieser Beschränkung waren, werden bis auf die ursprüngliche Ausgestaltung der jeweiligen zweiten Säule im Jahr 1997 zurückverfolgt, bei der in beiden Fällen versäumt wurde, wichtige Fragen zur Finanzierung der Konten, zum Umfang der privaten Leistungen und zu den Gebühren für die private Anlageverwaltung zu regeln. Obwohl beide Regierungen versuchten, die fehlenden Gestaltungsregelungen während des Betriebs der zweiten Säule nachzuholen, waren die Ergebnisse beschränkt. Die globale Wirtschaftskrise verschärfte die Situation, weil sie die Anlagerenditen verringerte und die Fremdkapitalkosten erhöhte. In den Schlussfolgerungen wird auf einige offene Probleme eingegangen, deren Lösung für die langfristigen Auswirkungen der Beschränkung der zweiten Säule von Bedeutung sein wird.