Vorurteilskriminalität vor Gericht – die Berücksichtigung von rassistischen, fremdenfeindlichen, antisemitischen oder sonstigen menschenverachtenden Zielen und Beweggründen gem. § 46 Abs. 2 S. 2 StGB im Rahmen der Strafzumessung

IF 0.6 4区 社会学 Q4 CRIMINOLOGY & PENOLOGY
Marc Coester, Johanna Rothenburg
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Abstract

Zusammenfassung Nach Gesetzesreformen 2015 und 2021 bestimmt § 46 Abs. 2 S. 2 des Strafgesetzbuchs (StGB) nun ausdrücklich, dass rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische und sonstige menschenverachtende Ziele und Beweggründe bei der Strafzumessung strafschärfend zu berücksichtigen sind. Derzeit liegt außerdem ein neuer Gesetzesentwurf vor, der vorsieht, dass zusätzlich ›geschlechtsspezifische‹ sowie ›gegen die sexuelle Orientierung gerichtete‹ Ziele und Beweggründe aufgenommen werden. Trotz entsprechender Signale der Gesetzgebung, bleibt bis heute offen, ob das Vorgehen des Rechtsstaates bei dem Phänomen der Vorurteilskriminalität von der Erkennung bis zur rechtlichen Würdigung und Verurteilung als angemessen bezeichnet werden kann. Der Beitrag stellt den staatlichen Umgang mit Vorurteilskriminalität dar und fokussiert hierbei die bisherigen Erkenntnisse zur Anwendung des § 46 Abs. 2 S. 2 StGB. Dabei wird das Konzept der Vorurteilskriminalität sowie ihre Erfassung dargestellt, um dann die Rechtslage in Deutschland und den empirischen Forschungsstand zur Berücksichtigung von menschenverachtenden Zielen und Beweggründen in der Praxis zu erörtern. Zuletzt werden mögliche Forschungsperspektiven zur Überprüfung der Rechtsanwendungspraxis von menschenverachtenden Zielen und Beweggründen aufgezeigt.
法庭上的偏见——考虑到种族主义、仇外、反犹太或其他危害人类的目的和动机。§46 . Abs 212页StGB范围内依
摘要依法律改革2015年和2021年之§46 . Abs的212页(StGB),现在明确的种族主义、仇外和其他menschenverachtende目标血腥的诽谤动机应在考虑strafschärfend依.目前就又提出了一个新的法案,其中规定意味着,除了›性别‹以及›对性取向‹.列入目标和动机尽管这种立法大声疾呼的确不合时宜,但今天对法治这种“偏见批判”现象的处理方式是否还能做到“恰当”,从识别到法律宣判和定罪。本文代表政府处理Vorurteilskriminalität与专注在这件事上,迄今的调查结果执行§46 . Abs 212页StGB .他们提出了偏见的概念和检测,并讨论了德国现行法律以及由对人类的鄙视和动机所进行的实证研究。最后,还提到了可能的研究中心,审查世人所知的目标和动机的法律应用程序。
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