{"title":"Die Reichweite des Rechtsdienstleistungsgesetzes in der Mediation","authors":"Johanna Birkner","doi":"10.5771/9783748904700-65","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Die Mediation ist gemäß § 1 I MediationsG ein Verfahren, bei dem Parteien mithilfe einer oder mehrerer Mediatorinnen1 freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts im Wege eines Gesprächs anstreben. Die Mediatorin führt die Parteien gemäß § 1 II MediationsG durch die Mediation. Dabei stehen die Mediatorinnen den Parteien unterstützend, beratend und begleitend zur Seite.2 Im Mediationsverfahren werden nicht nur private, soziale oder zwischenmenschliche Konflikte besprochen, sondern häufig auch Konflikte, die das Recht tangieren. Im Rahmen des Mediationsverfahrens kann auch eine Einigung schriftlich festgehalten werden, die sogenannte Abschlussvereinbarung.3 Ob und unter welchen Voraussetzungen die Mediatorin dazu befugt ist, Rechtsfragen, wie zum Beispiel das Verfassen der Abschlussvereinbarung, durchzuführen, regelt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Im Folgenden wird untersucht, welche Auswirkungen das RDG auf die Tätigkeit der Mediatorin hat. A.","PeriodicalId":37089,"journal":{"name":"Languages Cultures Mediation","volume":"14 1","pages":""},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2020-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Languages Cultures Mediation","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/9783748904700-65","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"Q3","JCRName":"Social Sciences","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Die Mediation ist gemäß § 1 I MediationsG ein Verfahren, bei dem Parteien mithilfe einer oder mehrerer Mediatorinnen1 freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts im Wege eines Gesprächs anstreben. Die Mediatorin führt die Parteien gemäß § 1 II MediationsG durch die Mediation. Dabei stehen die Mediatorinnen den Parteien unterstützend, beratend und begleitend zur Seite.2 Im Mediationsverfahren werden nicht nur private, soziale oder zwischenmenschliche Konflikte besprochen, sondern häufig auch Konflikte, die das Recht tangieren. Im Rahmen des Mediationsverfahrens kann auch eine Einigung schriftlich festgehalten werden, die sogenannte Abschlussvereinbarung.3 Ob und unter welchen Voraussetzungen die Mediatorin dazu befugt ist, Rechtsfragen, wie zum Beispiel das Verfassen der Abschlussvereinbarung, durchzuführen, regelt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Im Folgenden wird untersucht, welche Auswirkungen das RDG auf die Tätigkeit der Mediatorin hat. A.