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Abstract
sind. Das Gesundheitswesen des jeweiligen Landes muss daher auf potenzielle Krisen vorbereitet sein. Es kann und darf nicht angehen, dass zwar in „guten“ Zeiten die Prävention und die psychiatrische Versorgung durch freiwillige Leistungen der staatlichen Stellen und der Kostenträger gefördert wird, diese Förderung aber in Zeiten knapper Kassen aufgrund anderer Prioritäten gekürzt oder eingestellt wird. Dafür sind gesetzliche Vorgaben erforderlich. Die Qualität eines Staatswesens lässt sich letztlich daran messen, wie dieser Staat mit seinen Schwächsten umgeht. Leider ist hier in Deutschland einiges unbefriedigend, da eine flächendeckende psychiatrische Versorgung keineswegs immer gegeben ist. Die relativ schlechte Vergütung niedergelassener Psychiater führt zu einem zunehmenden Mangel an Fachärzten, die Wartezeit auf eine geeignete Psychotherapie ist oft unzumutbar lang. Inwieweit sich die zukünftige Vergütungsregelung für die psychiatrischen Kliniken auf die Versorgungsqualität auswirkt, bleibt abzuwarten. Die gesetzliche Krankenversicherung ist bei der Mitfinanzierung präventiver Maßnahmen zurückhaltend. Ein negatives Beispiel ist die Weigerung, psychiatrische Krisendienste mit zu finanzieren mit der Begründung, diese seien keine rein medizinische Maßnahme und daher von der GKV nicht zu finanzieren. Eine weitere Säule ist die organisierte Selbsthilfe für Betroffene und für Angehörige. Hier hat die gesetzlich verpflichtende Selbsthilfeförderung durch die GKV und die Unterstützung durch staatliche Stellen eine Planbarkeit der Aktivitäten zumindest erleichtert. Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Bereitschaft, Beschwerden als „psychische“ Beschwerden anzusprechen, generell zugenommen hat. In Krisenzeiten wächst auch die Belastung der Angehörigen. Deren Probleme sind also unbedingt mit zu berücksichtigen.