{"title":"Die Abrechnung der optimalen Therapie bei Zahnverlust","authors":"S. Rauh","doi":"10.1055/A-1424-8248","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Einer soliden OP-Planung geht immer die sorgfältige Analyse voraus, bei der nicht nur der Alveolarfortsatz, der Kieferkörper und die angrenzenden knöchernen Strukturen betrachtet, sondern radiologische Befundunterlagen und ggf. auch Modelle zur Feststellung der Implantatposition metrisch vermessen werden. Hierfür fällt in der GOZ die Abrechnungsziffer 9000 1‐mal je Kiefer an. Verwenden Sie unterstützend eine Röntgenmessschablone, dürfen Sie die anfallenden Materialund Laborkosten gesondert in Rechnung stellen. Vergessen Sie dabei nicht das verwendete Abformmaterial. Die eigentliche Verwendung der genannten Schablone ist jedoch Leistungsinhalt der GOZ Nr. 9000 und kann nicht zusätzlich in Ansatz gebracht werden. Fertigen Sie außerdem auch intraund/oder extraorale Fotoaufnahmen an, die diagnostischen oder therapeutischen Zwecken dienen, so können Sie hierfür eine Analogleistung nach § 6 Abs. 1 der GOZ definieren. Zwei Besonderheiten zur GOZ 9000 möchte ich Ihnen ans Herz legen: 1. Die implantatbezogene Analyse nach GOZ 9000 ist auch dann abrechenbar, wenn sie ergibt, dass eine Implantation nicht möglich ist oder der Patient diese etwa aus Kostengründen ablehnt. 2. Wird die Analyse bei einer zweizeitig geplanten Operation nach dem 1. Behandlungsabschnitt erneut notwendig, kann sie wiederholt abgerechnet werden.","PeriodicalId":76881,"journal":{"name":"ZWR","volume":"130 1","pages":"176 - 177"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2021-04-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"https://sci-hub-pdf.com/10.1055/A-1424-8248","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"ZWR","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.1055/A-1424-8248","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Einer soliden OP-Planung geht immer die sorgfältige Analyse voraus, bei der nicht nur der Alveolarfortsatz, der Kieferkörper und die angrenzenden knöchernen Strukturen betrachtet, sondern radiologische Befundunterlagen und ggf. auch Modelle zur Feststellung der Implantatposition metrisch vermessen werden. Hierfür fällt in der GOZ die Abrechnungsziffer 9000 1‐mal je Kiefer an. Verwenden Sie unterstützend eine Röntgenmessschablone, dürfen Sie die anfallenden Materialund Laborkosten gesondert in Rechnung stellen. Vergessen Sie dabei nicht das verwendete Abformmaterial. Die eigentliche Verwendung der genannten Schablone ist jedoch Leistungsinhalt der GOZ Nr. 9000 und kann nicht zusätzlich in Ansatz gebracht werden. Fertigen Sie außerdem auch intraund/oder extraorale Fotoaufnahmen an, die diagnostischen oder therapeutischen Zwecken dienen, so können Sie hierfür eine Analogleistung nach § 6 Abs. 1 der GOZ definieren. Zwei Besonderheiten zur GOZ 9000 möchte ich Ihnen ans Herz legen: 1. Die implantatbezogene Analyse nach GOZ 9000 ist auch dann abrechenbar, wenn sie ergibt, dass eine Implantation nicht möglich ist oder der Patient diese etwa aus Kostengründen ablehnt. 2. Wird die Analyse bei einer zweizeitig geplanten Operation nach dem 1. Behandlungsabschnitt erneut notwendig, kann sie wiederholt abgerechnet werden.