Ohne ein inklusives Bildungssystem keine Chancengleichheit. Rechtliche Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention und Herausforderungen in der schulpraktischen Umsetzung
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Abstract
Die UN-BRK verpflichtet Deutschland zur Schaffung eines inklusiven Schulsystems und damit zur Schaffung von gleichen Zugangs- und Teilhabechancen für Schüler*innen mit und ohne Behinderungen. Tatsächlich führt jedoch Deutschlands schleppender Umsetzungsprozess, insbesondere die Aufrechterhaltung des Förderschulsystems neben dem allgemeinen, dazu, dass Chancengleichheit nicht gewährleistet werden kann. Der folgende Beitrag beschreibt die völkerrechtlichen Verpflichtungen, Herausforderungen sowie Irrtümer bei der Umsetzung.