Gibt es ein Recht auf Suizid? Die Anmaßung des Rechts gegenüber der Politik im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe

IF 0.1 4区 哲学 0 RELIGION
J. Fischer
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Abstract

In seinem Urteil zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung hat das Bundesverfassungsgericht ein Recht auf Selbsttötung bekräftigt.1 Es argumentiert, dass im allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) das Recht auf selbstbestimmtes Sterben enthalten ist. »Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben erstreckt sich auch auf die Entscheidung des Einzelnen, sein Leben eigenhändig zu beenden. Das Recht, sich selbst das Leben zu nehmen, stellt sicher, dass der Einzelne über sich entsprechend seinem Selbstbild autonom bestimmen und seine Persönlichkeit wahren kann.«2 Nach Auffassung des Gerichts ist also im Recht auf selbstbestimmtes Sterben das Recht auf Selbsttötung enthalten. Mit der Aussage, dieses Recht stelle sicher, »dass der Einzelne ... seine Persönlichkeit wahren kann«, wird ihm überragende Bedeutung zuerkannt. Dies ist nicht zuletzt von der Zielrichtung des Urteils her zu verstehen, die der Aufhebung des Verbots der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gilt. Indem dieses Verbot den Einzelnen der Möglichkeit beraubt, sein Recht auf Selbsttötung unter Beihilfe Dritter wahrzunehmen, beraubt es ihn der Möglichkeit, seine Persönlichkeit zu wahren. Damit aber steht es in direktem Widerspruch zu Art. 2 Abs. 1 GG, wonach jeder das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat. Doch inwiefern ist im Recht auf selbstbestimmtes Sterben ein Recht auf Selbsttötung enthalten? Dafür bleibt das Urteil eine Begründung schuldig. Die vordergründige Plausibilität dieser Behauptung resultiert aus einer Mehrdeutigkeit des Ausdrucks ›Recht auf selbstbestimmtes Sterben‹. Dieser Ausdruck kann auf zweierlei Weise verstanden werden: Mit ihm kann das Recht auf Selbstbestimmung in Bezug auf das eigene Sterben gemeint sein; und mit ihm kann das Recht auf ein bestimmtes Sterben gemeint sein, nämlich auf dasjenige Sterben, das jemand selbst für sich bestimmt. Das Erste ist allgemein anerkannt, und von ihm her bezieht der Ausdruck ›Recht auf selbstbestimmtes Sterben‹ seine große Plausibilität. Doch ist im Recht auf Selbstbestimmung in Bezug auf das eigene Sterben kein Recht auf Selbsttötung enthalten. Im Zweiten ist zwar ein solches Recht enthalten, aber es ist alles andere als plausibel. Was zunächst das Erste betrifft, so legt das Recht auf Selbstbestimmung fest, wer zu bestimmen befugt ist, nämlich man selbst und nicht andere. Es sichert solchermaßen die Freiheit,
请问你有安乐死的权利吗?联邦宪法法院裁决论合法先拟安乐死
联邦宪法法院在其关于禁止商业宣传自杀的裁决中重申了自杀权。1联邦宪法法院认为,自决死亡权包含在一般人格权中(《公民权利和政治权利国际公约》第2条第1款)。“自决死亡的权利也延伸到个人决定自己结束生命。自杀权确保个人能够根据自己的自我形象自主决定自己,并保持自己的个性。“2因此,法院认为,自决死亡权包括自杀权。这项权利确保“个人。。。他被认为是最重要的。这一点至少可以从判决的目的来理解,该判决适用于解除商业安乐死的禁令。这项禁令剥夺了个人在第三方协助下行使自杀权的可能性,剥夺了他们维护人格的可能性。然而,这与Abs第2条直接矛盾。1 GG,根据该法案,每个人都有权自由发展自己的个性。但是,自决死亡的权利在多大程度上包括自杀的权利?判决没有说明原因。这一断言的表面合理性源于表达›自决死亡的权利的模糊性。这一表述可以从两个方面理解:它可以意味着对自己的死亡享有自决权;也就是说,它可以意味着对某种死亡的权利,也就是说对一个人为自己选择的死亡的权利。第一种是普遍接受的,›自决死亡的权利这一表述由此产生了极大的合理性。然而,对自己死亡的自决权不包括自杀权。第二条包含这样一项权利,但它远非可信。首先,自决权决定了谁有权决定,即你自己,而不是他人。因此,它确保了自由,
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