Barbara Friesenecker, Georg Gasser, Sonja Fruhwald, Walter Hasibeder, Helga Dier, Andreas Valentin
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Abstract
Die beste medizinische Versorgung muss neben der Achtung des Rechts auf Autonomie, des Wohltuns-, und Nicht-Schadens-Prinzips auch dem Anspruch der Gerechtigkeit folgen. Ärztliche Entscheidungsfindung muss sich sowohl an der Verteilungsgerechtigkeit orientieren als auch am „ius suum“ der:des jeweiligen Patient:in, um eine Entscheidung im Sinne der „right care“ zu treffen. „Right care“ orientiert sich am größten Patient:innennutzen, der auf einem realistischen Therapieziel und einer daraus resultierenden individuellen Indikation basiert. Ärzt:innen entsprechen bei ihrer Entscheidungsfindung dem Prinzip der Gerechtigkeit, wenn sie Indikationen streng stellen, den individuellen Nutzen einer technisch möglichen Behandlung für die:den Patient:in bedenken und sich dabei an den Wünschen und Wertvorstellungen einer:eines Patient:in orientieren. Dadurch könnte ein großer Teil der heute stattfindenden Übertherapie und deren negative Folgen vermieden werden.