{"title":"Personenbezug von Large Language Models — Eine datenschutzrechtliche Grundsatzfrage bei der Nutzung generativer KI-Modelle","authors":"Flemming Moos","doi":"10.9785/cr-2024-400708","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"\n Seit der Veröffentlichung von ChatGPT im November 2022 ist der Markt für generative KI-Modelle sprichwörtlich explodiert. Das gilt auch und ganz maßgeblich für Einsatzszenarien im Unternehmenskontext; etwa in Gestalt von Assistenzfunktionen für Office-Programme, maschinelle Übersetzungen oder auch die automatisierte Generierung von Content jeglicher Art, z.B. durch Chatbots. Es ist deshalb sicherlich nicht übertrieben zu konstatieren, dass derzeit jedes Unternehmen für sich bewertet, ob und für welche Zwecke es sinnvoll und rechtskonform generative KI-Modelle, vor allem in der Form sog. Large Language Models (LLMs) einsetzen kann. Dass hierbei prinzipiell auch das Datenschutzrecht zu beachten ist, ist klar. Unklar ist aber bisher in welchem Umfang und in welcher Phase der Einführung und Nutzung eines LLM im Unternehmen. Das hängt maßgeblich von der Frage ab, ob ein LLM an sich bereits aus personenbezogenen Daten besteht. Dieser Frage geht der Beitrag nach.","PeriodicalId":10585,"journal":{"name":"Computer und Recht","volume":"294 7","pages":""},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2024-07-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Computer und Recht","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.9785/cr-2024-400708","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Seit der Veröffentlichung von ChatGPT im November 2022 ist der Markt für generative KI-Modelle sprichwörtlich explodiert. Das gilt auch und ganz maßgeblich für Einsatzszenarien im Unternehmenskontext; etwa in Gestalt von Assistenzfunktionen für Office-Programme, maschinelle Übersetzungen oder auch die automatisierte Generierung von Content jeglicher Art, z.B. durch Chatbots. Es ist deshalb sicherlich nicht übertrieben zu konstatieren, dass derzeit jedes Unternehmen für sich bewertet, ob und für welche Zwecke es sinnvoll und rechtskonform generative KI-Modelle, vor allem in der Form sog. Large Language Models (LLMs) einsetzen kann. Dass hierbei prinzipiell auch das Datenschutzrecht zu beachten ist, ist klar. Unklar ist aber bisher in welchem Umfang und in welcher Phase der Einführung und Nutzung eines LLM im Unternehmen. Das hängt maßgeblich von der Frage ab, ob ein LLM an sich bereits aus personenbezogenen Daten besteht. Dieser Frage geht der Beitrag nach.