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Abstract
Zusammenfassung Ausgangspunkt der sog. MeToo-Debatte im Jahr 2017 waren Vorwürfe der Vergewaltigung, des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Nötigung unter Ausnutzung einer Machtposition. Mittlerweile wird unter diesem Schlagwort über eine Vielzahl von sexualisierten Fehlverhaltensweisen ober- und unterhalb der Schwelle des Strafrechts von mehr oder weniger prominenten Männern gegenüber Frauen berichtet. Das Publikmachen derartiger Übergriffe ist eine der wichtigsten gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre. Gleichwohl ist auch eine inflationäre Kontextualisierung unter dem Hashtag MeToo zu verzeichnen. Die Gründe hierfür sind vielfältig, führen in Gerichtsverfahren jedoch oft zu „klassischen“, aber auch zu neuen pressrechtlichen Unwägbarkeiten, die dieser Beitrag in Grundzügen zu skizzieren versucht.