{"title":"„Das noch nicht Gesagte sichtbar machen“. Die Bundesverfassungsrichterin a. D. Susanne Baer im Interview","authors":"S. Baer, Redaktion Femina Politica","doi":"10.3224/feminapolitica.v33i1.03","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Der Beitrag befasst sich am Beispiel der Schwangerschaftsabbrüche mit der gewachsenen Rolle des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) als Teil einer geschlechtergerechten Polity und den Maßnahmen zu ihrer politischen Sicherung. Deutlich wird, wie die BVerfG-Urteile nicht nur die politische Kultur Deutschlands entscheidend mitgeprägt haben, sondern auch gesellschaftliche Ungleichheits-, Macht- und Geschlechterverhältnisse. In diesem Zusammenhang wird deutlich, dass die Urteile zum Abtreibungsparagraphen §218 mit Blick auf Frauenrechte stets ambivalent gewesen sind. In beiden Urteilen wurde die mit Art. 1 GG vorgegebene staatliche Schutzpflicht für das ungeborene Leben und damit gegen die Menschenwürde von Frauen ausgelegt und zudem ein religiös-moralischer Menschenwürdebegriff gegen eine demokratische Menschenwürde, d.h. gegen Grundrechte der Entscheidungs- und Gewissensfreiheit, sowie gegen das Recht auf individuelle Selbstbestimmung und der Handlungsfreiheit von Frauen ausgespielt.","PeriodicalId":222886,"journal":{"name":"FEMINA POLITICA – Zeitschrift für feministische Politikwissenschaft","volume":"3 3","pages":""},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2024-06-05","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"FEMINA POLITICA – Zeitschrift für feministische Politikwissenschaft","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.3224/feminapolitica.v33i1.03","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
引用次数: 0
Abstract
Der Beitrag befasst sich am Beispiel der Schwangerschaftsabbrüche mit der gewachsenen Rolle des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) als Teil einer geschlechtergerechten Polity und den Maßnahmen zu ihrer politischen Sicherung. Deutlich wird, wie die BVerfG-Urteile nicht nur die politische Kultur Deutschlands entscheidend mitgeprägt haben, sondern auch gesellschaftliche Ungleichheits-, Macht- und Geschlechterverhältnisse. In diesem Zusammenhang wird deutlich, dass die Urteile zum Abtreibungsparagraphen §218 mit Blick auf Frauenrechte stets ambivalent gewesen sind. In beiden Urteilen wurde die mit Art. 1 GG vorgegebene staatliche Schutzpflicht für das ungeborene Leben und damit gegen die Menschenwürde von Frauen ausgelegt und zudem ein religiös-moralischer Menschenwürdebegriff gegen eine demokratische Menschenwürde, d.h. gegen Grundrechte der Entscheidungs- und Gewissensfreiheit, sowie gegen das Recht auf individuelle Selbstbestimmung und der Handlungsfreiheit von Frauen ausgespielt.