Verfassungsbeschwerde: Einkünftekorrektur bei einem unbesicherten grenzüberschreitenden Konzerndarlehen – Anmerkung zum Beschluss des BVerfG v. 8.11.2023 – 2 BvR 1079/20
{"title":"Verfassungsbeschwerde: Einkünftekorrektur bei einem unbesicherten grenzüberschreitenden Konzerndarlehen – Anmerkung zum Beschluss des BVerfG v. 8.11.2023 – 2 BvR 1079/20","authors":"Stephan Rasch, Benedikt Cladder","doi":"10.9785/isr-2024-130605","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"\n Mit Beschluss vom 8.11.2023 hat das BVerfG erneut einer Verfassungsbeschwerde zur Rechtsprechung des BFH in Zusammenhang mit der Fremdüblichkeit unbesicherter grenzüberschreitender Konzerndarlehen stattgegeben. Konkret richtete sich die Verfassungsbeschwerde gegen das BFH, Urt. v. 14.8.2019 - I R 34/18 zur Frage, ob Teilwertabschreibungen auf unbesicherte Konzerndarlehen einer Korrektur i.S.d. § 1 Abs. 1 AStG unterliegen. In dieser Anmerkung soll der Beschluss vorgestellt und in Bezug auf die Aussagen zur Fremdüblichkeit und zur Auslegung der „wirtschaftlichen Gründe“ analysiert werden.","PeriodicalId":106086,"journal":{"name":"Internationale SteuerRundschau","volume":"55 13","pages":""},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2024-06-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Internationale SteuerRundschau","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.9785/isr-2024-130605","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
引用次数: 0
Abstract
Mit Beschluss vom 8.11.2023 hat das BVerfG erneut einer Verfassungsbeschwerde zur Rechtsprechung des BFH in Zusammenhang mit der Fremdüblichkeit unbesicherter grenzüberschreitender Konzerndarlehen stattgegeben. Konkret richtete sich die Verfassungsbeschwerde gegen das BFH, Urt. v. 14.8.2019 - I R 34/18 zur Frage, ob Teilwertabschreibungen auf unbesicherte Konzerndarlehen einer Korrektur i.S.d. § 1 Abs. 1 AStG unterliegen. In dieser Anmerkung soll der Beschluss vorgestellt und in Bezug auf die Aussagen zur Fremdüblichkeit und zur Auslegung der „wirtschaftlichen Gründe“ analysiert werden.