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Abstract
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz bricht beim Rechtsschutz gegen wertverwässernde Kapitalerhöhungen unter Bezugsrechtsausschluss mit etablieren Traditionen. Statt Anfechtbarkeit des HVBeschlusses gibt es nun einen Barausgleichsanspruch der Altaktionäre. Der Beitrag setzt sich mit den Änderungen im Hinblick auf den Eigentumsschutz kritisch auseinander. Bei fünf zentralen Themen zeigt er, wie das neue Recht anzuwenden ist.