Stimmverbote im faktischen AG‑Konzern bei Sonderprüfung und Geltendmachung von Ersatzansprüchen — Zugleich Besprechung des Urteils des BGH v. 28.11.2023 – II ZR 214/21, AG 2024, 201, und Erwiderung auf Mock, AG 2024, 193

A. Kiefner, K. Krumm, Philipp Eichhorn
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Abstract

Insbesondere in Konstellationen mit einem beherrschenden Großaktionär (faktischer AG‑Konzern) kommt bei Beschlussfassungen der Hauptversammlung über eine Sonderprüfung oder über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen nebst Bestellung eines besonderen Vertreters der Abgrenzung beider Institute und der Reichweite von Stimmverboten eine entscheidende und höchst praxisrelevante Bedeutung zu. Zu beiden Aspekten hat der BGH im Sinne einer weiteren Stärkung des besonderen Vertreters vor kurzem Stellung bezogen und hierfür jüngst auch ersten Zuspruch von Mock erhalten. Dies ist Anlass genug, das Verhältnis von Sonderprüfung und Geltendmachung von Ersatzansprüchen im Konzern kritisch zu vermessen und die Frage aufzuwerfen, ob die Grenzen der Rechtsfortbildung und Analogiebildung nicht überdehnt werden.
在进行特别审计和提出损害赔偿要求的情况下,禁止在事实上的 AG 集团中投票 - 同时讨论 2023 年 11 月 28 日联邦总检察长的判决 - II ZR 214/21,AG 2024,201,以及对莫克的答复,AG 2024,193
特别是在有控股大股东(事实上的股份公司集团)的联合体中,当股东大会通过关于特别审计或损害赔偿主张的决议并任命特别代表时,两个机构的划分和禁止投票的范围具有决定性和高度相关的实际意义。联邦法院最近在这两方面都采取了进一步加强特别代表的立场,并在最近得到了莫克的初步支持。这足以让我们对集团内部的特别审计和损害赔偿要求之间的关系进行批判性的审视,并提出法律发展和类比的限度是否被过度扩展的问题。
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