Sebastian von Peter, Julian Schwarz, Peter Brieger
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Abstract
Mit Einführung der psychiatrischen Modellvorhaben (nach § 64b SGB V) im Jahr 2013 sind in Deutschland die Möglichkeiten für innovative, settingübergreifende psychiatrische Versorgungsformen erweitert worden. Auf Grundlage eines klinikbezogenen globalen Behandlungsbudgets (GBB) sollen die Modellvorhaben zur „Weiterentwicklung der Versorgung psychisch kranker Menschen, die auf eine Verbesserung der Patientenversorgung oder der sektorenübergreifenden Leistungserbringung ausgerichtet ist, einschließlich der komplexen psychiatrischen Behandlung im häuslichen Umfeld“ (siehe § 64b SGB V) beitragen. Derzeit gibt es deutschlandweit 22 Modellvorhaben ([ Tab. 1 ]). Ein Teil dieser Modellprojekte baut auf Vorläuferverträgen (nach § 24 Bundespflegesatzverordnung; BPflV) auf, die Anfang der 2000er-Jahre erstmals die Erprobung eines regionalen Psychiatriebudgets (RPB) ermöglichten. Das RPB stellte für jeweilige Versorgungskliniken eine gleichbleibende pauschale Vergütung über mehrere Jahre sichern, die an den Auftrag geknüpft war, mit den vorhandenen Ressourcen die akutpsychiatrische Versorgungsverantwortung für die gesamte Region zu übernehmen. Vereinbarungen nach § 24 BPflV wurden v. a. in Schleswig-Holstein getroffen, und zwar für die Versorgungsregionen bzw. Landkreise Rendsburg-Eckernförde, Steinburg und Dithmarschen. 2013 sind alle diese Verträge in die Rahmenbedingungen des § 64b SGB V überführt worden, was eine Fortführung der bestehenden Versorgung ermöglichte.
期刊介绍:
Da bei psychischen Störungen Hausärzte fast immer die ersten Ansprechpartner sind und die Weichenstellung für eine kompetente fachärztliche Behandlung in ihren Händen liegt, wendet sich die Nervenheilkunde zugleich an Primärärzte.
Ziel ist neben der Weitergabe aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, praxistaugliche Informationen zu vermitteln, die zur besseren Versorgung von Patienten mit neurologischen und psychiatrischen Störungen beitragen. Regelmäßig werden Empfehlungen oder Leitlinien der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft sowie der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke veröffentlicht.
Nervenheilkunde erscheint regelmäßig mit zwölf Ausgaben pro Jahr und richtet sich vor allem an Nervenärzte, Neurologen, Psychiater und Psychologen in Klinik und Praxis, Allgemeinmediziner und niedergelassene Internisten.