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Abstract
Ziel der medizinischen Rehabilitation ist die Förderung von Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen. Für die Gewährung der zur Verfügung stehenden Leistungen spielt die Einschätzung, ob nach rehabilitationswissenschaftlichen Erkenntnissen das jeweils vorgegebene Teilhabeziel erreicht werden kann, eine zentrale Rolle. Inwieweit dabei aber auch Fragen der Ökonomie bedeutsam sind und ob es ethisch angemessen ist, gegenüber der Knappheit der Ressourcen in der Medizin mit „Priorisierung“ und „Rationierung“ zu reagieren –mit diesen undweiteren Fragestellungen beschäftigte sich der Sachverständigenrat der Ärzteschaft der BAR im Rahmen des Workshops „Ethik und Rehabilitation“ in Kassel.