Über den Einfluss der deutschen Straftatlehre in Kolumbien Zugleich eine Überlegung zum künstlichen Charakter des Rechts und zum ursprünglichen Sinn der Strafrechtsdogmatik
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Abstract
In seinem 1963 erschienenen Buch „Curso de derecho penal general“ vertrat Bernardo Gaitán zum ersten Mal in Kolumbien eine auf den Elementen Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld aufbauende Straftatlehre.1 Heutzutage macht dieses Verständnis der Straftat sowohl in der kolumbianischen Jurisprudenz2 als auch in der dortigen Literatur3 die herrschende Meinung aus. Schon früh wurden Parallelen des so verstandenen dreistufigen Verständnisses der Straftat zu der deutschen Straftatlehre gezogen,4 v.a. weil sich Gaitán vornehmlich auf die spanische Übersetzung des Lehrbuchs Edmund Mezgers stützte.5 Die Lehre Gaitáns stellte damit zugleich auch einen Wechsel in der Rechtstradition dar,6 denn zuvor speiste sich die kolumbianische Straftatlehre vornehmlich aus italienischen Quellen, insbesondere den Lehren Francesco Carraras und Enrico Ferris.7 Es mag vielleicht ein wenig verwundern, wenn wir der kolumbianischen Straftatlehre eine zunächst italienische und danach eine deutsche Herkunft attestieren, denn die Straftatlehre hat als Teil der Rechtswissenschaft eigentlich keinen nationalen, sondern einen – im Grunde sogar notwendigen – universalen Charakter.8 Diesem universalen Charakter näherte sich die italienische Doktrin des frühen 20. Jahrhunderts dadurch an, dass I.