Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge

Angelegenheiten der Vertriebenen
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Abstract

(1) Vertriebener ist, wer als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger seinen Wohnsitz in den ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten oder in den Gebieten außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstande vom 31. Dezember 1937 hatte und diesen im Zusammenhang mit den Ereignissen des zweiten Weltkrieges infolge Vertreibung, insbesondere durch Ausweisung oder Flucht, verloren hat. Bei mehrfachem Wohnsitz muss derjenige Wohnsitz verloren gegangen sein, der für die persönlichen Lebensverhältnisse des Betroffenen bestimmend war. Als bestimmender Wohnsitz im Sinne des Satzes 2 ist insbesondere der Wohnsitz anzusehen, an welchem die Familienangehörigen gewohnt haben.
关于流离失所者和难民事务的法令
(1)流离失所者是指在以前由外国管理的德国东部地区或根据31年领土疆界外的领土生活的德国公民或德国民族。1937年12月24日在二战中因驱逐,特别是通过驱逐或逃亡而失去了这天。住在一个多层住宅的地方,已经失去了决定当事人个人生活水平的住宅。在第二句话的定义上,居所应特别视为家庭成员居住的居所。
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