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Abstract
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) ist seit 26. März 2009 für Deutschland rechtsverbindlich. Das Übereinkommen greift auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie auf die wichtigsten Menschenrechtsdokumente der Vereinten Nationen zurück. Es formuliert zentrale Bestimmungen dieser Papiere für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und stärkt so deren volle und diskriminierungsfreie Teilhabe und Selbstbestimmung.