Verfassungsrechtliche Fragen nationaler Identität und Homogenität sowie einer Leitkultur

Der Staat Pub Date : 2019-10-01 DOI:10.3790/staa.58.4.575
Angelika Emmerich-Fritsche
{"title":"Verfassungsrechtliche Fragen nationaler Identität und Homogenität sowie einer Leitkultur","authors":"Angelika Emmerich-Fritsche","doi":"10.3790/staa.58.4.575","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Eine deutsche Identität schreibt das Grundgesetz, das eine offene Rechtsordnung verfasst, nicht vor. Die Menschenwürde als oberster Verfassungswert verbietet überdies ein rein nach ethnischen Merkmalen definiertes Staatsangehörigkeitsrecht (absolute Homogenität). Nationale Einheit entsteht insbesondere und kontinuierlich im Prozess der Partizipation an der demokratischen und gesellschaftlichen Willensbildung. Diese bedarf zwar einer gemeinsamen Sprache, aber nicht notwendig der ethnisch-kulturellen Homogenität der Bürger. Um den Zusammenhalt der Gesellschaft zu stärken und der Entstehung von „Parallelgesellschaften\" entgegenzuwirken, darf der Gesetzgeber neben Fördermaßnahmen auch Integrationsanforderungen stellen, die relative und zumutbare Homogenitätserwartungen (z.B. Sprachkenntnisse, Informationen über Land und Rechtsordnung) einschließen. Eine abendländisch-christliche Weltanschauung als bestimmende Leitkultur ist jedoch mit den Grundrechten und der vom Grundgesetz gebotenen Säkularität und Neutralität nicht vereinbar. Integration ist ein wechselseitiger Prozess. Es gibt kein allgemeines Recht in einer pluralen Gesellschaft, von fremden Weltanschauungen, Sitten und Religionen verschont zu bleiben, aber auch eine Pflicht zur Anpassung im Rahmen des Zumutbaren. Die Achtung der freiheitlich demokratischen Grundordnung obliegt allen. Distanz, kritische Äußerungen oder abweichende Gesinnung zur Verfassung sind hinzunehmen, solange daraus keine konkrete Gefahr für diese Ordnung ausgeht und Kontroversen über das Gute und Richtige sowie Interessengegensätze im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung ausgetragen werden.","PeriodicalId":421875,"journal":{"name":"Der Staat","volume":"34 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2019-10-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Der Staat","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.3790/staa.58.4.575","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
引用次数: 0

Abstract

Eine deutsche Identität schreibt das Grundgesetz, das eine offene Rechtsordnung verfasst, nicht vor. Die Menschenwürde als oberster Verfassungswert verbietet überdies ein rein nach ethnischen Merkmalen definiertes Staatsangehörigkeitsrecht (absolute Homogenität). Nationale Einheit entsteht insbesondere und kontinuierlich im Prozess der Partizipation an der demokratischen und gesellschaftlichen Willensbildung. Diese bedarf zwar einer gemeinsamen Sprache, aber nicht notwendig der ethnisch-kulturellen Homogenität der Bürger. Um den Zusammenhalt der Gesellschaft zu stärken und der Entstehung von „Parallelgesellschaften" entgegenzuwirken, darf der Gesetzgeber neben Fördermaßnahmen auch Integrationsanforderungen stellen, die relative und zumutbare Homogenitätserwartungen (z.B. Sprachkenntnisse, Informationen über Land und Rechtsordnung) einschließen. Eine abendländisch-christliche Weltanschauung als bestimmende Leitkultur ist jedoch mit den Grundrechten und der vom Grundgesetz gebotenen Säkularität und Neutralität nicht vereinbar. Integration ist ein wechselseitiger Prozess. Es gibt kein allgemeines Recht in einer pluralen Gesellschaft, von fremden Weltanschauungen, Sitten und Religionen verschont zu bleiben, aber auch eine Pflicht zur Anpassung im Rahmen des Zumutbaren. Die Achtung der freiheitlich demokratischen Grundordnung obliegt allen. Distanz, kritische Äußerungen oder abweichende Gesinnung zur Verfassung sind hinzunehmen, solange daraus keine konkrete Gefahr für diese Ordnung ausgeht und Kontroversen über das Gute und Richtige sowie Interessengegensätze im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung ausgetragen werden.
民族身份和同性性的宪法相关问题
德国身份不能规定实行开放法律制度的德国法律。此外,人的尊严作为宪法的最高价值,禁止基于民族身份的一个完全属于自己的国籍的权利(绝对的同质性)。国家团结在参与民主和社会决策过程中就存在和持续。这一方面需要一种共同的语言,但同时也没有人的种族同性。为了增强社会凝聚力并对抗“平行社会”的兴起,立法者还必须在平权行动的同时提出促进一体化的要求,包括相对和合理的同性性预期(如语言技能、国家和法律制度信息)。但晚餐基督教信仰是强势的引导文化,与基本权利以及宪法规定的世俗和中立不相容。一体化是一个双向过程。在一个多元社会中你没有权利受外国人的信仰,风俗和宗教的影响还要尊重每个人的自由民主秩序简而言之,对宪法的距视、批评言论和异见都是可以接受的,只要它们不会直接威胁到这一秩序,并在宪法秩序中进行关于正义与正确利益冲突的争论。
本文章由计算机程序翻译,如有差异,请以英文原文为准。
求助全文
约1分钟内获得全文 求助全文
来源期刊
自引率
0.00%
发文量
0
×
引用
GB/T 7714-2015
复制
MLA
复制
APA
复制
导出至
BibTeX EndNote RefMan NoteFirst NoteExpress
×
提示
您的信息不完整,为了账户安全,请先补充。
现在去补充
×
提示
您因"违规操作"
具体请查看互助需知
我知道了
×
提示
确定
请完成安全验证×
copy
已复制链接
快去分享给好友吧!
我知道了
右上角分享
点击右上角分享
0
联系我们:info@booksci.cn Book学术提供免费学术资源搜索服务,方便国内外学者检索中英文文献。致力于提供最便捷和优质的服务体验。 Copyright © 2023 布克学术 All rights reserved.
京ICP备2023020795号-1
ghs 京公网安备 11010802042870号
Book学术文献互助
Book学术文献互助群
群 号:481959085
Book学术官方微信