{"title":"Femizide – Zur strafrechtlichen Bewertung von trennungsbedingten Tötungsdelikten an Intimpartnerinnen","authors":"Inga Schuchmann, Leonie Steinl","doi":"10.5771/0023-4834-2021-3-312","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Die zivilgesellschaftliche Bewegung zur Bekämpfung von Femiziden ist ein weltweites Phänomen, das in Südamerika seinen Ausgang nahm. In Deutschland erfahren die mit ihr verknüpften Forderungen seit zwei Jahren verstärkt mediale Aufmerksamkeit. Die Diskussion schlägt mittlerweile hohe Wellen. Spätestens seit im März dieses Jahres der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages über einen Antrag mit dem Titel „Femizide in Deutschland untersuchen, benennen und verhindern“ beriet, steht das Thema auch auf der rechtspolitischen Tagesordnung. Auffällig ist dabei, dass die Debatte über den Umgang mit Femiziden vor allem um die strafrechtliche Bewertung kreist. So betonte kürzlich auch Bundesjustizministerin Lambrecht, dass der strafrechtliche Umgang mit Femiziden in Deutschland weiterhin Probleme aufwerfe. Einer Gesetzesreform bedürfe es zwar nicht. Allerdings müssten die zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel besser eingesetzt und Angehörige der Justiz für die geschlechtsbezogene Dimension der Taten stärker sensibilisiert werden. Teilweise wird demgegenüber die Einführung eines eigenen Femizid-Straftatbestandes nach dem Vorbild einiger lateinamerikanischer Länder gefordert. Andere wiederum vertreten die Auffassung, dass bereits keine hinreichend präzise Definition des Begriffs Femizid existiere und die mit ihm verbundene Kritik als Ausdruck „abstrakter gesellschaftspolitischer Theorien und vorurteilsorientierter moralischer Empörung“ verfehlt sei. Der vorliegende Beitrag widmet sich der strafrechtlichen Bewertung von Femiziden in der Gestalt von Trennungstötungen. Dabei sollen zunächst Begriff und Erscheinungsformen von Femiziden analysiert (I.) und in den übergeordneten Kontext geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen eingeordnet werden (II.), bevor die Relevanz des Konzepts Femizid für das Strafrecht ausgeleuchtet wird (III.). Hier wendet sich der Beitrag der strafrechtlichen Bewertung von trennungsbedingten Tötungsdelikten an Intimpartnerinnen als häufigster Form von Femiziden zu. Untersucht wird insbesondere, wann in solchen Fällen das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe zu bejahen ist. Dabei werden die aus der Perspektive eines geschlechtergerechten Strafrechts zu kurz greifenden Ansätze der Rechtsprechung und Literatur diskutiert. Es wird aufgezeigt, dass auch mit den Mitteln überkommener strafrechtlicher Dogmatik bisherige Unzulänglichkeiten im strafrechtlichen Umgang mit Femiziden beseitigt werden können.","PeriodicalId":282992,"journal":{"name":"Kritische Justiz","volume":"8 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2021-08-24","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Kritische Justiz","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/0023-4834-2021-3-312","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Die zivilgesellschaftliche Bewegung zur Bekämpfung von Femiziden ist ein weltweites Phänomen, das in Südamerika seinen Ausgang nahm. In Deutschland erfahren die mit ihr verknüpften Forderungen seit zwei Jahren verstärkt mediale Aufmerksamkeit. Die Diskussion schlägt mittlerweile hohe Wellen. Spätestens seit im März dieses Jahres der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages über einen Antrag mit dem Titel „Femizide in Deutschland untersuchen, benennen und verhindern“ beriet, steht das Thema auch auf der rechtspolitischen Tagesordnung. Auffällig ist dabei, dass die Debatte über den Umgang mit Femiziden vor allem um die strafrechtliche Bewertung kreist. So betonte kürzlich auch Bundesjustizministerin Lambrecht, dass der strafrechtliche Umgang mit Femiziden in Deutschland weiterhin Probleme aufwerfe. Einer Gesetzesreform bedürfe es zwar nicht. Allerdings müssten die zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel besser eingesetzt und Angehörige der Justiz für die geschlechtsbezogene Dimension der Taten stärker sensibilisiert werden. Teilweise wird demgegenüber die Einführung eines eigenen Femizid-Straftatbestandes nach dem Vorbild einiger lateinamerikanischer Länder gefordert. Andere wiederum vertreten die Auffassung, dass bereits keine hinreichend präzise Definition des Begriffs Femizid existiere und die mit ihm verbundene Kritik als Ausdruck „abstrakter gesellschaftspolitischer Theorien und vorurteilsorientierter moralischer Empörung“ verfehlt sei. Der vorliegende Beitrag widmet sich der strafrechtlichen Bewertung von Femiziden in der Gestalt von Trennungstötungen. Dabei sollen zunächst Begriff und Erscheinungsformen von Femiziden analysiert (I.) und in den übergeordneten Kontext geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen eingeordnet werden (II.), bevor die Relevanz des Konzepts Femizid für das Strafrecht ausgeleuchtet wird (III.). Hier wendet sich der Beitrag der strafrechtlichen Bewertung von trennungsbedingten Tötungsdelikten an Intimpartnerinnen als häufigster Form von Femiziden zu. Untersucht wird insbesondere, wann in solchen Fällen das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe zu bejahen ist. Dabei werden die aus der Perspektive eines geschlechtergerechten Strafrechts zu kurz greifenden Ansätze der Rechtsprechung und Literatur diskutiert. Es wird aufgezeigt, dass auch mit den Mitteln überkommener strafrechtlicher Dogmatik bisherige Unzulänglichkeiten im strafrechtlichen Umgang mit Femiziden beseitigt werden können.