{"title":"Die Geheimhaltung von Scoring-Algorithmen","authors":"Lars Rühlicke","doi":"10.5771/9783845295183-9","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Die Geheimhaltung von unternehmerischem Know-how und geschäftlichen Informationen ist von erheblicher Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sowie für die Forschung und Entwicklung. Denn abseits der klassischen Schutzrechte des geistigen Eigentums eröffnet bereits die schlichte Geheimhaltung vielfach eine wirksame Verwertungsmöglichkeit für Innovationen. Geheimnisschutz bedeutet folglich Investitionsund damit Innovationsschutz. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Geheimhaltung von Scoring-Algorithmen.1 Anlass sind zwei gesetzliche Neuregelungen: Zum einen deutet sich im Zusammenhang mit der Umsetzung der Geschäftsgeheimnis-Richtlinie (GeschGehRL) vom 8. Juni 20162 die erstmalige Schaffung eines Stammgesetzes zum Schutze von Geschäftsgeheimnissen an; seit dem 18. Juli 2018 liegt der entsprechende Regierungsentwurf des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehGRegE) vor.3 Zum anderen gilt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union seit dem 25. Mai 2018 die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).4 Ergänzt wird sie durch ein neues Bundesdatenschutzgesetz A.","PeriodicalId":356104,"journal":{"name":"Recht als Infrastruktur für Innovation","volume":"1 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Recht als Infrastruktur für Innovation","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/9783845295183-9","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Die Geheimhaltung von unternehmerischem Know-how und geschäftlichen Informationen ist von erheblicher Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sowie für die Forschung und Entwicklung. Denn abseits der klassischen Schutzrechte des geistigen Eigentums eröffnet bereits die schlichte Geheimhaltung vielfach eine wirksame Verwertungsmöglichkeit für Innovationen. Geheimnisschutz bedeutet folglich Investitionsund damit Innovationsschutz. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Geheimhaltung von Scoring-Algorithmen.1 Anlass sind zwei gesetzliche Neuregelungen: Zum einen deutet sich im Zusammenhang mit der Umsetzung der Geschäftsgeheimnis-Richtlinie (GeschGehRL) vom 8. Juni 20162 die erstmalige Schaffung eines Stammgesetzes zum Schutze von Geschäftsgeheimnissen an; seit dem 18. Juli 2018 liegt der entsprechende Regierungsentwurf des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehGRegE) vor.3 Zum anderen gilt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union seit dem 25. Mai 2018 die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).4 Ergänzt wird sie durch ein neues Bundesdatenschutzgesetz A.