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Abstract
Liebe Leserin, lieber Leser, die Rehabilitation der Zukunft erfordert „Wissen – Können – Wollen“. Bedarfsfeststellung, Teilhabeplanung, Personenzentrierung und Partizipation sind Bezugspunkte für die Rehabilitation, wie sie in der UN-Behindertenrechtskonvention formuliert sind. Sie bilden den philosophischen Überbau sowohl für die Entwicklung in der Rehabilitation wie auch insgesamt für die Unterstützung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung. In den Mittelpunkt rückt damit der Mensch mit Behinderung mit all seinen Belangen.