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Abstract
Der Technische Sicherheitsbeauftragte hat viele Pflichten, gleichzeitig aber wenig rechtliche Handhabe, um seiner Aufgabenstellung den nötigen Nachdruck zu verleihen. Den Überblick über alle sicherheitstechnisch erforderlichen Maßnahmen zu behalten und Hinweise auf Mängel und nötige Vorkehrungen sorgfältig zu dokumentieren, sind Grundvoraussetzungen, um im Ernstfall nicht für Schäden zu haften.