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Abstract
Das internationale Investitionsschutzrecht und die Investor-Staat-Streitbeilegung werden im gegenwärtigen Diskurs oft als Bedrohung für Gemeinwohlinteressen gesehen. Beide kämen nur einseitig ausländischen Investoren zugute und untergrüben die Möglichkeiten von Staaten, Interessen ihrer Bevölkerung und solche der internationalen Gemeinschaft zu schützen. Der vorliegende Beitrag plädiert für eine andere Sichtweise. Er argumentiert, dass das internationale Investitionsschutzrecht selbst zum Schutz von Gemeinwohlinteressen dient. Denn es schafft rechtliche und rechtsstaatliche Rahmenbedingungen, die für das effektive Funktionieren von Investor-Staats-Beziehungen im Kontext der Weltwirtschaft notwendig sind. So fördert das internationale Investitionsschutzrecht ökonomische Gemeinwohlinteressen, die Bestandteil des Konzepts nachhaltiger Entwicklung sind. Spannungen mit nicht-ökonomischen Gemeinwohlinteressen, seien es Umwelt-, Gesundheits- oder Menschenrechtsschutz, lassen sich zudem durch unterschiedliche Konfliktlösungsmechanismen entschärfen, so dass nicht zu befürchten steht, dass widerstreitende Gemeinwohlinteressen notwendigerweise durch das internationale Investitionsschutzrecht beeinträchtigt werden.