{"title":"Der lange Weg zum nationalsprachlichen Unterricht des Römischen Rechts: Der Fall Galizien im 19. Jahrhundert","authors":"Ernest C. Bodura","doi":"10.55019/plr.2020.1.75-86","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Zu dem weit gefassten Fragenkomplex, was den Unterricht des Römischen Rechts aus wissenschaftsgeschichtlicher Perspektive anbelangt, gehört auch die Frage nach der Unterrichtssprache, in welcher das Römische Recht jeweils gelehrt wurde. Die Frage ist insofern durchaus berechtigt, als das Römische Recht seit Jahrhunderten bis in das 19. Jahrhundert hinein auf Latein unterrichtet wurde und demgemäß auch die einschlägigen romanistischen Schriften nahezu ausschließlich auf Latein erschienen. Bekanntlich ging man erst etwa ab Anfang des 19. Jahrhunderts im Allgemeinen dazu über, das römische Recht grundsätzlich in der jeweiligen Nationalsprache zu unterrichten, also deutlich später, als dies bei den anderen juristischen Fächern der Fall war. Ohne an dieser Stelle auf die Problematik der angesprochenen „Sprachumstellung“ von Latein zu Deutsch in der Didaktik des Römischen Rechts im deutschsprachigen Raum detailliert einzugehen, sei nur angemerkt, dass in erste Hälfte des 19. Jahrhunderts an einigen Universität sowohl in Preußen als auch im Kaiserreich Österreich die Vorlesungen im Römischen Recht durchaus noch in Latein stattfanden1.","PeriodicalId":430761,"journal":{"name":"Pázmány Law Review","volume":"39 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2022-04-21","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Pázmány Law Review","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.55019/plr.2020.1.75-86","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Zu dem weit gefassten Fragenkomplex, was den Unterricht des Römischen Rechts aus wissenschaftsgeschichtlicher Perspektive anbelangt, gehört auch die Frage nach der Unterrichtssprache, in welcher das Römische Recht jeweils gelehrt wurde. Die Frage ist insofern durchaus berechtigt, als das Römische Recht seit Jahrhunderten bis in das 19. Jahrhundert hinein auf Latein unterrichtet wurde und demgemäß auch die einschlägigen romanistischen Schriften nahezu ausschließlich auf Latein erschienen. Bekanntlich ging man erst etwa ab Anfang des 19. Jahrhunderts im Allgemeinen dazu über, das römische Recht grundsätzlich in der jeweiligen Nationalsprache zu unterrichten, also deutlich später, als dies bei den anderen juristischen Fächern der Fall war. Ohne an dieser Stelle auf die Problematik der angesprochenen „Sprachumstellung“ von Latein zu Deutsch in der Didaktik des Römischen Rechts im deutschsprachigen Raum detailliert einzugehen, sei nur angemerkt, dass in erste Hälfte des 19. Jahrhunderts an einigen Universität sowohl in Preußen als auch im Kaiserreich Österreich die Vorlesungen im Römischen Recht durchaus noch in Latein stattfanden1.