Direktvergabe durch eine Gruppe von Behörden

R. Baumann
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Abstract

Vor Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370) stellte der EuGH klar, verschiedene Auftraggeber können im Vergaberecht gemeinsam agieren, etwa um einen internen Betreiber zu beherrschen, und somit Synergieeffekte zu heben.1 Dieser Gedanke fand Eingang in die VO 1370. So sieht die VO 1370 in der „Gruppe von Behörden“ eine, unter Umständen auch staatsgrenzenübergreifende, eigene Form der zuständigen Behörde nach Art. 2 lit. b) und c) VO 1370 vor. Sie findet sich vielfach, insbesondere um aufgabenträgerseitig die Bedienung mit Verkehrsleitungen in Ballungsräumen und der sonstigen verkehrlichen Integration sicherzustellen. Die nachfolgende Betrachtung widmet sich zunächst der begrifflichen Klärung der „Gruppe von Behörden“ (B.), um danach die Anforderungen der „Gruppe von Behörden“ bei Direktvergabe näher darzustellen (C.). Schließlich soll die „Gruppe von Behörden“ kurz im Licht der Urteile des EuGH aus 20192 eingeordnet werden (D.).
由一组当局直接发放
在欧洲人权法院(ebrd)与1370/2007 (VO 1370)生效之前,欧洲法院很清楚,不同的客户都可以在版权法例下共同运作,如使用内部运营体系和维护体系。1这个想法进入了1370年的装置。例如,第1370号行政机构规定了第1370号行政机构的第2步骤(b)和(c)发放给全国的跨国界管理机构。通常是为获得额外服务,特别是为确保在人口稠密地区和其他交通一体化服务。我们接着讨论了“政府机构群组”(b)的明确定义,然后更明确地说明“政府机构群组”在直接授奖时的要求。(c)毕竟,该“当局集团”应该简单解释一下欧洲法院20192年做出的裁决。(d)
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