Die Beweislast als Zünglein an der Waage im Haftpflichtprozess.

M. Mathis
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Abstract

In nahezu jedem Haftpflichtschaden gibt es eine Diskussion darüber, ob die behaupteten Schäden auch bewiesen sind. Gerne verweisen die Schädiger bzw. Versicherer darauf, dass die Beweislast beim Geschädigten liege und er dieser nicht nachgekommen sei. Insbesondere wird häufig verlangt, dass der Geschädigte für seine Ansprüche den Vollbeweis zu führen habe. Das ist so aber bekanntermaßen nicht richtig. § 287 ZPO gewährt dem Geschädigten unter bestimmten Voraussetzungen Beweiserleichterungen, die dazu führen, dass er lediglich eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für die Kausalität des Schadenereignisses für einen behaupteten Schaden dartun muss. In verschiedenen Konstellationen tut sich aber der Geschädigte keinen Gefallen, wenn er versucht, unter allen Umständen den Vollbeweis zu führen, nur weil die Schädigerseite dies verlangt. Hier ist es zum einen wichtig zu wissen, wer überhaupt nach dem Gesetz gehalten ist, den Beweis für bestimmte Behauptungen zu führen und welcher Beweismaßstab schließlich anzulegen ist, kurzum, wer die Beweislast trägt.
举证责任在传讯法庭举证责任
在几乎每一项法定损害中,都有讨论确定声称的损害是否得到证实。受害人和保险公司乐于指出,受害人的举证责任在被害人身上,而他尚未遵守。尤其经常要求原告提供其索赔要求的全部证据。那不是正确的但是你知道吗§287 ZPO Beweiserleichterungen提供私人恩怨:在一定的条件,导致他只不过是个绝大的可能性闡因果关系损害Schadenereignisses为声称的要.在不同的星座中,受害者并没有获得任何好转…如果他希望在任何情况下,以证明其观点。一方面,我们必须知道法律规定的是谁,对某些指控提供证据,以及最终要建立什么样的证据标准,总之,简单的说,该证据是由谁承担的。
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