{"title":"Partieller Erbverzicht hinsichtlich konkreter Gegenstände?","authors":"Alexander Wibiral, Christopher Cach","doi":"10.37942/jev202004015901","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"In vielen Fallen stellen sich Testatoren die Frage, wie diese ihr Vermogen an „die nachste Generation“ weitergeben konnen, wenn sie ihr Unternehmen, ihre Gesellschaftsanteile oder Liegenschaften den Personen ubertragen wollen, die - ihrer Meinung nach - Vertrauen geniesen das Lebenswerk weiterzufuhren beziehungsweise um Dank fur zu Lebzeiten erbrachte Leistungen auszudrucken oder um Dritte - wie den Ehepartner - abzusichern. Oft mochten zukunftige Erblasser bereits zu Lebzeiten allfallige Unscharfen und Gefahrenpotentiale abfedern, die mit der „blosen“ Errichtung einer letztwilligen Verfugung einhergehen, insbesondere die Geltendmachung von Pflichtteils(-erganzungs-)anspruchen. Es wird daher ein Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag abgeschlossen. Dieser Beitrag soll den Fokus auf den Verzichtsumfang legen.","PeriodicalId":360151,"journal":{"name":"Journal für Erbrecht und Vermögensnachfolge","volume":"1 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Journal für Erbrecht und Vermögensnachfolge","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.37942/jev202004015901","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
In vielen Fallen stellen sich Testatoren die Frage, wie diese ihr Vermogen an „die nachste Generation“ weitergeben konnen, wenn sie ihr Unternehmen, ihre Gesellschaftsanteile oder Liegenschaften den Personen ubertragen wollen, die - ihrer Meinung nach - Vertrauen geniesen das Lebenswerk weiterzufuhren beziehungsweise um Dank fur zu Lebzeiten erbrachte Leistungen auszudrucken oder um Dritte - wie den Ehepartner - abzusichern. Oft mochten zukunftige Erblasser bereits zu Lebzeiten allfallige Unscharfen und Gefahrenpotentiale abfedern, die mit der „blosen“ Errichtung einer letztwilligen Verfugung einhergehen, insbesondere die Geltendmachung von Pflichtteils(-erganzungs-)anspruchen. Es wird daher ein Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag abgeschlossen. Dieser Beitrag soll den Fokus auf den Verzichtsumfang legen.