{"title":"Überlegungen zur sog. „psychischen Kausalität“ am Beispiel des Betruges","authors":"Andrés Schlack","doi":"10.5771/9783845286266-795","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Die Interaktionen zwischen zwei Personen, bei denen durch einen Sprechakt im weiteren Sinne (ein Ratschlag, ein Befehl, eine Bitte usw.) der ersten Person – oder eventuell auch durch eine nonverbale Handlung – die andere zu einer Handlung „gebracht wird“ (perlokutionäre Wirkung),1 werden oft im Strafrecht unter der Etikette „psychische Kausalität“ oder „psychisch vermittelte Kausalität“ thematisiert.2 Dadurch werden implizit, zumindest von einer terminologischen Perspektive, diese menschlichen Interaktionen anderen Erfolgen gleichgestellt, die durch physische Vorgänge hervorgerufen werden. Diese sog. psychische Kausalität ist in bestimmten Bereichen des Strafrechts von großer Bedeutung, insbesondere bei der Anstiftung,3 der psychischen Beihilfe4 und beim Betrug (und wegen ihrer spiegelbildlichen Struktur bezüglich des Betruges auch bei der Erpressung). Hier möchte ich mich, nach einer allgemeinen Betrachtung des Problems, ausschließlich I.","PeriodicalId":145439,"journal":{"name":"Festschrift zum 70. Geburtstag von Professor Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser","volume":"5 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Festschrift zum 70. Geburtstag von Professor Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/9783845286266-795","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
引用次数: 0
Abstract
Die Interaktionen zwischen zwei Personen, bei denen durch einen Sprechakt im weiteren Sinne (ein Ratschlag, ein Befehl, eine Bitte usw.) der ersten Person – oder eventuell auch durch eine nonverbale Handlung – die andere zu einer Handlung „gebracht wird“ (perlokutionäre Wirkung),1 werden oft im Strafrecht unter der Etikette „psychische Kausalität“ oder „psychisch vermittelte Kausalität“ thematisiert.2 Dadurch werden implizit, zumindest von einer terminologischen Perspektive, diese menschlichen Interaktionen anderen Erfolgen gleichgestellt, die durch physische Vorgänge hervorgerufen werden. Diese sog. psychische Kausalität ist in bestimmten Bereichen des Strafrechts von großer Bedeutung, insbesondere bei der Anstiftung,3 der psychischen Beihilfe4 und beim Betrug (und wegen ihrer spiegelbildlichen Struktur bezüglich des Betruges auch bei der Erpressung). Hier möchte ich mich, nach einer allgemeinen Betrachtung des Problems, ausschließlich I.