{"title":"Zentralisierung der Notfallversorgung: Wie gewährleisten wir die Erreichbarkeit?","authors":"B. Augurzky, A. Beivers, Alexander Haering","doi":"10.32745/9783954665860-1.4","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Eine jederzeit verfügbare medizinische Notfallversorgung von Patienten mit akuten Gesundheitsstörungen ist eine essenzielle Leistung für die Bevölkerung eines fortschrittlichen Industrielandes. Jedoch weist aktuell die Notfallversorgung in Deutschland vielfältige Probleme und Ineffizienzen auf. Eine Reform der Notfallversorgung steht daher im gesundheitspolitischen Fokus. Die Organisation einer erreichbaren Notfallversorgung ist Aufgabe ambulanter und stationärer Leistungserbringer, unterstützt durch den Rettungsdienst. Den Patienten stehen dabei im subjektiven Notfall, nach eigenem Ermessen, alle drei beteiligten Bereiche zu Verfügung. Die Sicherstellung eines flächendeckenden Bereitschaftsdienstes obliegt in Deutschland den 17 regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Jedoch befindet sich dieser vertragsärztliche Bereitschaftsdienst in einem Wandel: In der Vergangenheit wurde er vorwiegend durch Angebote der zugelassenen Ärzte in ihrer eigenen Praxis oder durch Hausbesuche sichergestellt. In jüngster Zeit wird er jedoch zunehmend durch feste Anlaufpraxen in Ergänzung durch Fahrdienste, koordiniert durch den kassenärztlichen Notdienst – bundesweit erreichbar unter der Telefonnummer 116 117 – organisiert. Neben dem Bereitschafsdienst durch die KVen sind auch zugelassenen Krankenhäuser (nach § 108 SGB V) zur Teilnahme an der Notfallversorgung verpflichtet. Krankenhäuser können im Notfall alle dafür vorgesehenen EBM-Leistungen mit 4 Zentralisierung der Notfallversorgung: Wie gewährleisten wir die Erreichbarkeit?","PeriodicalId":415615,"journal":{"name":"Qualitätsmonitor 2020","volume":"46 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2020-11-24","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Qualitätsmonitor 2020","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.32745/9783954665860-1.4","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
引用次数: 0
Abstract
Eine jederzeit verfügbare medizinische Notfallversorgung von Patienten mit akuten Gesundheitsstörungen ist eine essenzielle Leistung für die Bevölkerung eines fortschrittlichen Industrielandes. Jedoch weist aktuell die Notfallversorgung in Deutschland vielfältige Probleme und Ineffizienzen auf. Eine Reform der Notfallversorgung steht daher im gesundheitspolitischen Fokus. Die Organisation einer erreichbaren Notfallversorgung ist Aufgabe ambulanter und stationärer Leistungserbringer, unterstützt durch den Rettungsdienst. Den Patienten stehen dabei im subjektiven Notfall, nach eigenem Ermessen, alle drei beteiligten Bereiche zu Verfügung. Die Sicherstellung eines flächendeckenden Bereitschaftsdienstes obliegt in Deutschland den 17 regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Jedoch befindet sich dieser vertragsärztliche Bereitschaftsdienst in einem Wandel: In der Vergangenheit wurde er vorwiegend durch Angebote der zugelassenen Ärzte in ihrer eigenen Praxis oder durch Hausbesuche sichergestellt. In jüngster Zeit wird er jedoch zunehmend durch feste Anlaufpraxen in Ergänzung durch Fahrdienste, koordiniert durch den kassenärztlichen Notdienst – bundesweit erreichbar unter der Telefonnummer 116 117 – organisiert. Neben dem Bereitschafsdienst durch die KVen sind auch zugelassenen Krankenhäuser (nach § 108 SGB V) zur Teilnahme an der Notfallversorgung verpflichtet. Krankenhäuser können im Notfall alle dafür vorgesehenen EBM-Leistungen mit 4 Zentralisierung der Notfallversorgung: Wie gewährleisten wir die Erreichbarkeit?