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Abstract
Die Autorin schildert die jungsten Reformen im russischen Immobilienrecht. Sie stellt dar, welche neuen Immobilienobjekte neu aufgenommen wurden. Eine besondere Neuerung stellt der sog. Maschinen-Ort, als abgetrennter Bereich zur Installation einer Maschine, dar. Auch wenn die grundlegende Reform noch aussteht, habe es schon zahlreiche Neuerungen im Sachenrecht gegeben. Sie dienten vor allem der Erleichterung des Immobilienverkehrs. Geschildert wird sodann das russische Immobilienregister; dessen Angaben nach Ansicht der Auto rin immer noch keinen vollstandigen offentlichen Glauben geniesen. Abschliesend konstatiert die Autorin fortbestehenden Reformbedarf, etwa beim Verhaltnis der Bodengesetzgebung zum allgemeinen Zivilrecht oder bei der Zusammenfuhrung des Rechtsstatus von Grundstuck und aufstehendem Gebaude.